Die gesetzliche Pflegeversicherung soll in mehreren Schritten reformiert werden. Das hat die Bundesregierung Anfang April beschlossen. Zunächst soll ab dem 1. Juli 2023 die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das bedeutet einerseits Beitragserhöhungen, andererseits sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Kindern entlastet werden. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat nun einen Kurzbericht veröffentlicht, aus dem die Effekte der Beitragssatzänderungen gestaffelt nach Einkommen und Haushalten für 2023 und 2024 ersichtlich sind.
Konkret ist geplant, den allgemeinen Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte anzuheben, von aktuell 3,05 auf dann 3,4 Prozent. Der Kinderlosenzuschlag soll künftig 0,6 Prozent statt bisher 0,35 Prozent betragen. Kinderlose sollen demnach ab Juli 2023 einen Pflegeversicherungsbeitrag von 4 Prozent zahlen. Im Gegenzug sollen Beschäftigte mit mehreren Kindern entlastet werden – und zwar mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind (vom zweiten bis zum fünften Kind) bis zur Vollendung dessen 25. Lebensjahres. Für die Arbeitgeber erhöht sich der Beitragsanteil unabhängig von der Kinderzahl auf 1,7 Prozent.
HR-Abteilungen müssen Anzahl und Alter der Kinder ermitteln
Bislang musste der Arbeitgeber beim Pflegeversicherungsbeitragssatz nur zwischen Beschäftigten mit Kind und kinderlosen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen unterscheiden. Personalabteilungen müssen ab dem 1. Juli nun aber auch für jeden Mitarbeitenden die Anzahl und das Alter der Kinder ermitteln, um den Pflegeversicherungsbeitrag korrekt berechnen und abführen zu können. Das verursache laut IW nicht nur einmalig einen hohen Verwaltungsaufwand, denn bei jedem neugeborenen Kind wird künftig eine neue Beitragsberechnung notwendig ebenso wie bei Überschreiten der Altersgrenze ab dem zweiten Kind. Das IW spricht diesbezüglich von einem „ausufernden Verwaltungsaufwand“.
Berechnungen des IW zeigen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den kommenden sechs Monaten insgesamt rund 3 Milliarden Euro zusätzlich für die Pflegeversicherung aufbringen werden. Auf das kommende Jahr gerechnet bedeutet die Beitragssatzerhöhung ein Einnahmenplus von ungefähr 6 Milliarden Euro. Da die oben genannten Pflichtbeiträge komplett steuerlich abzugsfähig sind, reduziert sich in der Folge das zu versteuernde Einkommen und damit die zu zahlende Einkommensteuer. Die Gegenbuchung erfolgt in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes eines Steuer- und Beitragszahlers.
IW hat die Nettoeinkommenseffekte berechnet
Für einen Single-Haushalt ohne Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von 48.000 Euro bedeutet dies eine Beitragserhöhung der Pflegeversicherung für das 2. Halbjahr 2023 um 69 Euro. Dagegen zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern und 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen im 2. Halbjahr dieses Jahres 23 Euro weniger in die Pflegekasse ein als noch im 1. Halbjahr 2023. Die Nettoeinkommenseffekte bei geringerem und höherem Einkommen sowie mit 0-4 Kindern können in dieser Tabelle des IW abgelesen werden:

Die Pflegereform-Studie des IW können Sie hier einsehen.
