Bei Beschäftigten, deren Wohnort in einem anderen Land liegt als der Sitz des Arbeitgebers, stellt sich die Frage, wie es sozialversicherungsrechtlich zu bewerten ist, wenn sie im Homeoffice tätig werden. Im Grundsatz galt bisher die Regelung, dass eine Tätigkeit im Homeoffice, wenn sie mehr als 25 Prozent der gesamten Arbeitszeit beträgt, der Sozialversicherung des Heimatlands des Beschäftigten unterliegt. In solchen Fällen gilt folglich das Sozialversicherungsrecht des besagten Auslands, in dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wohnt, und nicht des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Standort hat.
Aufgrund des erhöhten Aufkommens von Homeoffice während der Coronapandemie wurde jedoch eine Sonderregelung eingeführt, wonach auch Homeoffice über 25 Prozent der Arbeitszeit ohne einen Wechsel in der Sozialversicherung möglich war. Diese Sonderregelung ist zum 30. Juni 2023 ausgelaufen.
Was gilt seit dem 1. Juli?
Seit dem 1. Juli 2023 gilt nun eine Neuregelung in Form eines Rahmenabkommens zur grenzüberschreitenden Telearbeit. Zahlreiche Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie die Schweiz haben das Abkommen unterzeichnet. Gemäß dem Abkommen kann die Sozialversicherungspflicht im Land des Unternehmenssitzes auch dann bestehen bleiben, wenn die Tätigkeit im Homeoffice mehr als 25 Prozent und weniger als 50 Prozent der gesamten Arbeitszeit ausmacht. Bei weniger als 25 Prozent Homeoffice bleibt es nach der bisherigen Regelung ohnehin schon dabei, dass die Sozialversicherungspflicht in dem Staat gilt, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Das neue Rahmenabkommen hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Antrag notwendig
Um die Neuregelung im Einzelfall nutzen zu können, müssen sich Arbeitgeber an den zuständigen Sozialversicherungsträger wenden und dort eine entsprechende Ausnahmevereinbarung beantragen. In Deutschland ist die zuständige Stelle der GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA). Die Antragstellung kann elektronisch erfolgen.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

