Mindestlohn in der EU: Deutschland mit Mini-Zuwachs weit hinten 

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Der deutsche Mindestlohn ist zum Jahreswechsel im Vergleich zu anderen EU-Ländern wenig stark gestiegen. Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn haben diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel um 9,7 Prozent erhöht. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (plus 12,9 Prozent) und Irland (plus 12,4 Prozent) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben. In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (plus zwei Prozent) noch langsamer. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. 

Mit einem Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro steht Deutschland unter den EU-Ländern an Position vier, nachdem die Bundesrepublik im Vorjahr durch die Anhebung auf 12 Euro noch den zweiten Rang innehatte. Ein deutlich höherer Mindestlohn gilt in Luxemburg (14,86 Euro) und den Niederlanden (13,27 Euro), auch Irland (12,70 Euro) liegt vor Deutschland. Mit geringem Abstand folgt Belgien (12,09 Euro). Dort wird, wie in Frankreich (11,65 Euro), die Lohnuntergrenze auch unterjährig erhöht, sodass beide Länder zukünftig weiter aufschließen dürften. 

Die schwache Entwicklung in Deutschland fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umsetzen muss. Dazu haben die Mitgliedsstaaten nur noch bis zum 15. November 2024 Zeit. Die Richtlinie nennt als Referenzgrößen für einen angemessenen Mindestlohn unter anderem mindestens 60 Prozent vom Medianlohn im jeweiligen Land oder 50 Prozent vom Durchschnittslohn. Die Schwelle von 60 Prozent des Medians erreicht oder überschritten haben in der EU lediglich Portugal, Slowenien und Frankreich.

„Höchste Zeit, die Vorgaben umzusetzen“

„Es ist höchste Zeit, die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie konkret umzusetzen. Die Mini-Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro reicht nicht aus, um die gemeinsamen Ziele in der EU zu erfüllen“, kommentiert der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach die Studie des WSI. „Der  Mindestlohn müsste in diesem Jahr auf rund 14 Euro erhöht werden, um die Kriterien zu erfüllen.“

Bei ihrer jüngsten Entscheidung hat die deutsche Mindestlohnkommission die Vorgaben der Europäischen Mindestlohnrichtlinie – gegen das Votum der Gewerkschaften – außen vorgelassen und angekündigt, auch in Zukunft nur die im Mindestlohngesetz explizit genannten Kriterien zu berücksichtigen.

„Wir haben sehr hart um eine Lösung gerungen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und sprach von einem insgesamt „schwierigen Umfeld durch steigende Preise“. Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen. Sie besteht aus je drei Vertretern und Vertreterinnen von Gewerkschaften und Arbeitgebern, außerdem gibt es eine Vorsitzende und zwei wissenschaftliche, beratende Mitglieder.

Die Macher der Studie fordern dagegen, dass die Regelungen der EU-Richtlinie möglichst konkret und bindend in das deutsche Recht übertragen werden müssen: „Damit zukünftig auch in Deutschland ein angemessenes Mindestlohnniveau im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie existiert, sollte der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns explizit als Untergrenze in das Gesetz aufgenommen werden“, heißt es.

Preisentwicklung relativiert Mindestlohnanhebungen

Die jüngsten Mindestlohnanhebungen relativieren sich nach Einschätzung des WSI weiter, wenn die gestiegenen Lebenshaltungskosten gegengerechnet werden. Real stiegen die Mindestlöhne in 14 EU-Ländern nach dieser Rechenweise gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um ein Prozent oder mehr, in sieben davon sogar um mindestens fünf Prozent. Im EU-Mittel lag der Kaufkraftgewinn des Mindestlohns bei 2,5 Prozent. Deutschland gehört zu einer Gruppe von nur sechs Ländern, in denen der Mindestlohn real um ein Prozent oder mehr fiel. „Der Mindestlohn ist eine wichtige unterste Haltelinie, schützt aber in der aktuellen Höhe weder vor Niedriglöhnen noch vor Altersarmut“, kritisiert Markus Schlimbach.

Sven Frost betreut das Thema HR-Tech, zu dem unter anderem die Bereiche Digitalisierung, HR-Software, Zeit und Zutritt, SAP und Outsourcing gehören. Zudem schreibt er über Recruiting und Employer Branding. Er verantwortet weiterhin die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft.