1984: Die Allgegenwart der Technologie 

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1984: das Jahr der Orwell‘schen Dystopie mit seiner allgegenwärtigen Überwachung. Ganz so schlimm war es im realen Jahr 1984 noch nicht, zumindest nicht im beruflichen Alltag. Trotzdem gibt es kaum eine Ausgabe der Personalwirtschaft dieses Jahrgangs, die sich nicht mit dem Thema EDV und den Folgen der elektronischen Datenverarbeitung für die Personalarbeit auseinandersetzt.

Schon in der Januar-Ausgabe beschäftigt sich das Magazin mit dem Thema Mitbestimmung des Betriebsrates bei Bildschirmarbeitsplätzen. Ein Thema, das viele Arbeitgeber auch heute noch umtreibt, wenn es um IT-Einführungen im Unternehmen geht. Werner Leipold berichtet in der Februar-Ausgabe von „Möglichkeiten einer Integration von Daten- und Textverarbeitung im Personalwesen“.

Dass spätestens in den 1980er Jahren die Diskussionen begannen, die auch heute noch Personalabteilungen umtreiben, wird da überdeutlich: Zwar würden, so Leipold – seinerzeit Leiter der Abteilung Personaldatensysteme bei einem Konzern der metallverarbeitenden Industrie – schon seit einigen Jahren Lohn– und Gehaltsabrechnungen über EDV abgewickelt, doch nun „stehen wir vor der Aufgabe, die heute verfügbaren Technologien sinnvoll zu nutzen.” Eine Frage, die sich zahlreiche Personalverantwortliche heute etwa beim Thema Künstliche Intelligenz stellen.

Auffällig ist auch, wie schon damals das Thema Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit EDV-Arbeit seine Schatten vorauswirft. Im August widmet die Personalwirtschaft dem Thema sogar eine Titelgeschichte.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch eine Werbung der Firma IBM, die der Technologie-Riese in der Juni-Ausgabe der Personalwirtschaft geschaltet hat. „Wer in der Personalabteilung hilft:“ heißt es auf einer eingeklebten Postkarte. Die Antwort: INTERPERS. Mit dem Personalinformationssystem von IBM könne man Datenbanken einrichten und Dialogprogramme erstellen, heißt es da weiter. Und, heutige KI- und Machine-Learning-Technologien winken aus der Ferne: „INTERPERS können Sie ihre Aufgaben Schritt für Schritt übertragen, denn es kann mit steigenden Aufgaben wachsen.” Allerdings: Um mehr über das Programm zu erfahren, müssen Interessierte noch eine sehr analoge Form der Kontaktaufnahme wählen: die Postkarte einschicken.

Cover des Jahres

„Ergonomische Grundsätze bei der Beleuchtung und Ausrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen” titelt die Personalwirtschaft in der August-Ausgabe des Jahres 1984. Hinter der zugegeben etwas sperrigen Überschrift verbirgt sich ein wichtiges Thema, das Personalerinnen und Personaler auch heute noch umtreibt: die gesundheitsschonende Ausgestaltung von Büroarbeitsplätzen. Bebildert wird dies bemerkenswerterweise mit drei Frauen am Bildschirm, die perfekt ausgeleuchtet ihrer Arbeit nachgehen.

Zahl des Jahres: 735.000

Es ist ein neuer Rekord: 735.000 junge Menschen, so berichtet die Personalwirtschaft in der August-Ausgabe, suchen 1984 in Westdeutschland einen Ausbildungsplatz. Zum Vergleich: 40 Jahre später, im August 2023, meldete die Bundesagentur für Arbeit (BA), dass sich zwischen Oktober 2022 und Juli 2023 insgesamt 392.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle gemeldet hätten – im gleichen Zeitraum wurden über 500.000 offene Ausbildungsstellen gemeldet.

Denn von einem Arbeitnehmermarkt konnten angehende Azubis 1984 nur träumen. „Dies bedeutet, dass das Ausbildungsangebot gegenüber dem Vorjahr nochmal gesteigert werden muss”, schlussfolgert Prof. Dr. Armin Töpfer dann auch mit Blick auf die hohe Zahl der Stellensuchenden im Beitrag der Personalwirtschaft weiter.

Der Bund will der großen Nachfrage damit begegnen, dass das Ausbildungsangebot in der öffentlichen Verwaltung um 4 Prozent erhöht wird. Die Konsolidierung der Staatsfinanzen und eine günstige Wirtschaftsentwicklung würden für eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen sorgen, lässt die damalige Bundesbildungsministerin Dorothee Wilms (CDU) wissen. Wenn, ja wenn der Streik um die 35-Stunden-Woche sich nicht noch negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe auswirkt.

Urteil des Jahres: 11/84

Mitbestimmungspflicht bei der Einführung von IT-Systemen: Davon können Personalerinnen und Personaler auch heute noch ein Liedchen singen. Und schon 1984 beschäftigt das Thema die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Seinerzeit ist die Frage nach der Mitbestimmungspflicht bei der Einführung von Personalinformationssystemen hochumstritten, wie die Personalwirtschaft in der November-Ausgabe des Jahres schreibt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt den Spekulationen mit einem Beschluss vom 14. September 1984 jedoch ein Ende (1 ABR 23/82). Eine Firma wollte ein System für ihre Kundendiensttechniker einführen, bei dem diese über die Ausführung der Aufträge Bericht erstatten sollten. Dabei sollte auch die Personalnummer des Technikers eingetragen werden. Der Gesamtbetriebsrat sah darin eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen. Dieser Meinung ist auch das BAG und folgt damit den Vorinstanzen. „Die Überwachung von Arbeitnehmern geschieht (…) auch dann, wenn (…) Daten zu Aussagen über das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern ausgewertet werden. Bedient sich der Arbeitgeber hierzu einer technischen Einrichtung, so löst dies ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus”, liest man seinerzeit in der Personalwirtschaft. Und an dieser grundsätzlichen Auffassung hat das Gericht in den letzten 40 Jahren nicht gerüttelt.

Catrin Behlau koordiniert die Magazinproduktion der Personalwirtschaft organisatorisch und thematisch. Sie leitet gemeinsam mit Rebecca Scheibel die Redaktionen der HR-Medien von F.A.Z. Business Media. Ihre thematischen Schwerpunkte liegen im Berufsbild HR.