Cannabis und Co.: Was muss HR zu Drogen bei der Arbeit wissen?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Vor zwei Jahren, am 1. April 2024, trat das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis in Kraft. Besitz und Eigenanbau sind grundsätzlich legal, der Weiterverkauf aber beispielsweise nicht. Die Aufregung war seinerzeit groß, auch in den Personalabteilungen des Landes. Der Cannabiskonsum bei 18- bis 64-Jährigen ist entgegen manchen Befürchtungen kurzfristig nicht sprunghaft gestiegen, wie eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt.

Zuletzt wurden in Gesellschaft und Politik immer wieder Stimmen laut, die ein erneutes Cannabisverbot forderten. „Erste Untersuchungen nach der Teillegalisierung deuten aber nicht auf einen markanten Anstieg des Cannabiskonsums hin“, bilanziert Studienautorin Anna Bindler, Leiterin der Abteilung Kriminalität, Arbeit und Ungleichheit. Dass es keinen deutlichen Anstieg durch beziehungsweise seit der Teillegalisierung gab, heißt aber nicht, dass der Konsum grundsätzlich nicht steigt. Das tut er nämlich kontinuierlich und ist daher auch im Arbeitskontext relevant.

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25 € / Monat
im Monatsabo

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen