Die politische Großwetterlage und das angespannte konjunkturelle Klima wirken sich offenbar zunehmend auf die mentale Gesundheit von Beschäftigten aus. Das zeigt der jüngste Mental Health Report des Versicherungsunternehmens Axa.
Demnach betrachtet sich knapp ein Drittel – nämlich 32 Prozent – aller Berufstätigen hierzulande in eigener Wahrnehmung als „psychisch erkrankt“. Die Betroffenen berichten davon, aktuell unter Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, Zwangsstörungen oder anderen psychischen Beeinträchtigungen zu leiden. Das sei ein Anstieg um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr, heißt es in der Analyse. In der Gesamtbevölkerung liege der Wert derzeit sogar bei 34 Prozent.
Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2019 stellen psychische Erkrankung „Störungen der psychischen Gesundheit einer Person dar, die oft durch eine Kombination von belastenden Gedanken, Emotionen, Verhaltensweisen und Beziehungen zu anderen gekennzeichnet sind“.
Unterschiede nach Beschäftigungsart
Den Angaben zufolge lassen sich dabei Unterschiede je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses beobachten: So seien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit mit 35 Prozent „häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen“ als Vollzeit-Angestellte (31 Prozent). Zugleich sehen sich genau ein Drittel der Selbstständigen und Unternehmer sowie Unternehmerinnen (33 Prozent) als mental erkrankt.
Unter den abhängig Beschäftigten gaben 26 Prozent der Befragten an, sie seien im vergangenen Jahr mindestens einmal aufgrund von mentalen Problemen krankgeschrieben gewesen. Das ist, so der Report, eine Zunahme von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Axa-Daten beruhen auf Auskünften der befragten Personen zu deren eigenen psychischen Gesundheit, decken sich aber in der Tendenz mit statistischen Angaben anderer Experten und Expertinnen. So berichtete die (gesetzliche) Krankenkasse DAK in ihrem „Psychreport“ kürzlich davon, dass der Krankenstand hierzulande zwar insgesamt leicht zurückgehe, der Arbeitsausfall aufgrund psychischer Erkrankungen demgegenüber aber weiter zunehme: „Bezogen auf 100 Beschäftigte führten psychische Diagnosen zu 342 Fehltagen, nach 323 Tagen im Vorjahr“, so die Ersatzkasse.
Zukunftssorgen und Arbeitsstress beeinträchtigen Resilienz
Ein Faktor für die Zunahme von seelischen Problemen ist aus Sicht der Axa die lahmende Konjunktur in der Bundesrepublik: „Die anhaltende Rezession und der damit verbundene Stellenabbau in der deutschen Wirtschaft haben auch Auswirkungen auf die mentale Gesundheit der Deutschen“, so die Autorinnen und Autoren des mittlerweile fünften Berichts zum Thema.
So hätten 39 Prozent aller befragten Berufstätigen die Aussage bejaht, dass ihr psychisches Wohlbefinden von „Angst vor Arbeitsplatzverlust und finanzielle Sorgen“ beeinflusst werde. Unter den Selbstständigen sind es 48 Prozent.
Für Fachleute kaum überraschend, gaben 45 Prozent aller Menschen mit Job an, das Thema Arbeitsstress beeinflusse ihre Psyche und führe schon einmal zu Symptomen wie Schlafproblemen (37 Prozent), Kopfschmerzen (33 Prozent) oder erhöhter Reizbarkeit und Stimmungsschwankungen (32 Prozent). Um dem zu entkommen, erwäge gut ein Achtel (14 Prozent) „ einen Arbeitgeberwechsel“.
Insgesamt zeige sich, „dass die Resilienz und mentale Gesundheit der Bevölkerung eher weiter abnimmt“, sagt Arbeitsdirektorin Sirka Laudon, die im Vorstand von Axa Deutschland das Ressort People Experience verantwortet. Um dem in Krisenzeiten zu begegnen, braucht es ihrer Meinung nach „eine gemeinsame Kraftanstrengung – von Unternehmen und Mitarbeitenden“.
Arbeitsklima und Prävention wichtig: Unternehmen hinken Erwartungen hinterher
Hier aber, das legen zumindest die Daten nah, die der Versicherer im Oktober und November vergangenen Jahres zusammen mit dem Meinungsforschungsinstitut Ipsos unter 2.000 Menschen im Alter von 18 und 75 Jahren in der Befragung erhoben hat, klafft vielerorts offenbar eine Lücke zwischen Wunsch und Wahrheit.
So gaben etwa zwei Drittel der Angestellten (66 Prozent) an, dass ihr Unternehmen „keinerlei Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens anbietet“ – und das, obwohl 41 Prozent der Beschäftigten das explizit von ihrem Arbeitgeber erwarten.
Das bemängeln auch andere Akteure und Akteurinnen: Eine Bestandsaufnahme des Prüfungsunternehmens Dekra im Jahr 2023 zeigte etwa, dass vor allem in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen keine so genannte Psychische Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wird – und das, obwohl diese Status-quo-Feststellung der Arbeitsbedingungen seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben ist. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen geht hier von einer Quote von lediglich 20 Prozent aus.
Prävention rechnet sich
Dabei weisen Fachleute schon seit langem darauf hin, dass Unternehmen ohne Investitionen in Präventionsmaßnahmen auf lange Sicht ihre Wettbewerbsfähigkeit schmälern und es daher schon rein betriebswirtschaftlich das „finanzielle Potenzial in der wirksamen gesundheitlichen Prävention“ zu beachten gelte (wir berichteten).
Das sieht auch der Mental-Health-Report so: Denn Beschäftigte, die aus eigener Sicht „eine intakte oder gar positive Beziehung“ zu ihren Kolleginnen und Kollegen und Führungskräften erleben, „bezeichnen sich deutlich seltener als mental erkrankt (14 Prozent) als der Durchschnitt der Voll- und Teilzeitangestellten (32 Prozent)“. Ähnliches gelte, wenn die Arbeitsplatzgestaltung als „neutral“ oder „gut“ bewertet würde.
Sirka Laudon dazu: „Wer als Arbeitgeber auf Teamzusammenhalt achtet und ein gutes, unterstützendes Umfeld schafft, kann die Resilienz der Mitarbeitenden erfolgreich stärken“. Zudem sei es für Unternehmen wichtig, zu erkennen, welche Faktoren zu Belastung führen können. Laut Laudon sind das „etwa fehlende Handlungsspielräume, ein geringes Autonomieerleben, unzureichende Kompetenzen und Unklarheiten über die eigene Rolle“.
Info
Arbeitgeber müssen gemäß § 5 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Zu diesen Gefährdungen gehören laut § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG auch psychische Belastungen bei der Arbeit.
Daher sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen bei der Arbeit durchzuführen – und zwar unabhängig von Betriebsgröße und Anzahl der Beschäftigten im jeweiligen Betrieb. Der Betriebsrat spielt dabei eine gewichtige Rolle.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dabei in erster Linie der Prävention und nicht der Beurteilung von Beschäftigten oder deren Gesundheit. Ziel ist es, Belastungsfaktoren in punkto Organisation, Arbeitsplatzumgebung oder bei den sozialen Rahmenbedingungen zu ermitteln und Abhilfe zu schaffen. Dabei sollten frühzeitig alle Stakeholder (wie Führungskräfte, Beschäftigte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsrat) eingebunden werden.
Frank Strankmann ist Redakteur und schreibt off- und online. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.

