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EAA: Karriereseiten müssen barrierefrei werden – so gelingt es

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Die Schonfrist läuft ab: Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Das bedeutet: Alle Unternehmen in der EU müssen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten – und damit auch ihre Karrierewebseiten.

Mit der Richtlinie, die in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wird, wird der Recruitingmarkt ordentlich durcheinandergewirbelt, glaubt Henner Knabenreich. „Nicht nur die Anbieter von ATS (Applicant Tracking System, zu Deutsch Bewerbermanagementsysteme, d. Red.) werden endlich zum Handeln gezwungen – auch Unternehmen sollten jetzt handeln und ihre Bewerbungsprozesse und Karriereseiten bis spätestens 31. Dezember 2025 auf Barrierefreiheit überprüfen und anpassen”, fordert der Autor und Recruiting-Experte in einem Blogbeitrag.

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