Von März bis Mai 2026 stehen sie wieder an: die turnusgemäßen Betriebsratswahlen. Auch wenn das Prozedere in vielen Unternehmen schon sehr eingespielt ist – Aufwand ist es gleichwohl. Zu den politischen Wiedergängern der vergangenen Legislaturperioden gehört daher die Ankündigung, zur Vereinfachung neben der Stimmabgabe im Betrieb und Briefwahl auch Online-Betriebsratswahlen zu ermöglichen.
Während die damalige Ampelkoalition 2021 in Aussicht gestellt hatte, man wolle „Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erproben“, ging die amtierende Regierung 2025 noch einen Schritt weiter: „Wir ermöglichen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten“, heißt es im Koalitionsvertrag vom Mai. Zusätzlich solle „die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden“.
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