Lauwarmer Kaffee, Augenränder und schlechte Luft im Raum: Wenn Betriebsrat und HR über Betriebsvereinbarungen verhandeln, kann es schonmal spät werden – insbesondere bei einschneidenden Themen wie Personalabbau oder Restrukturierungen. Umso wichtiger ist es, einen klaren, realistischen Plan zu haben und – soweit es die Umstände erlauben – auch zu verfolgen. Gründliche Vorbereitung ist insofern das A und O. Worauf kommt es für HR an?
Den richtigen Adressaten finden
Eine zentrale Ausgangsfrage, die sich Arbeitgeber weit vor den eigentlichen Verhandlungen stellen sollten, ist die nach dem zuständigen Betriebsrat. Was formalistisch klingen mag, hat handfeste Gründe: Denn wird das falsche Gremium beteiligt, kann das später zur Unwirksamkeit bereits beschlossener Maßnahmen und Vereinbarungen führen. Das gilt bei personellen Einzelmaßnahmen – wie Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen – ebenso wie weitreichenderen Angelegenheiten.
Geht es um Betriebsänderungen, kann es zudem passieren, dass mehrere Betriebsräte mit im Boot sind: „Selbst bei übergreifenden Projekten, bei denen der Gesamtbetriebsrat für die Verhandlung des Interessenausgleichs zuständig ist, wird für die Verhandlungen über einen Sozialplan in der Regel der (lokale) Betriebsrat zuständig sein“, so Roman Christian Kies und Benjamin Münnich von CMS Hasche Sigle im Blog der Kanzlei.
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