Update vom 30. September 2026: Mercedes-Benz strukturiert weiter die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden um. Nun will der Konzern das Arbeiten aus dem Homeoffice für Bürobeschäftigte stark einschränken. Konnten die Mitarbeitenden bisher bis zu fünf Tage pro Woche von unterwegs aus arbeiten, müssen sie zukünftig mehr in Präsenz ihrem Job nachgehen. Medienberichten zufolge kündigte der Automobilhersteller die bisherige Betriebsvereinbarung, die zum März 2027 ausläuft. Die neue Regelung wurde mit dem Konzernbetriebsrat abgestimmt und soll ab Januar 2027 gelten.
Sie soll „Führungskräften ermöglichen, für Vollzeitbeschäftigte bis zu vier Präsenztage pro Woche ohne Begründung festzulegen“, wird ein Mercedes-Sprecher in den Medien zitiert. „Ziel ist es, dass diese vier Tage künftig Standard sind.“ In besonderen Fällen könnten allerdings Ausnahmen möglich sein. „Wir stellen damit die persönliche Zusammenarbeit, den direkten Austausch und den Teamgeist wieder stärker in der Mittelpunkt“, so der Sprecher weiter.
Laut Informationen des Handelsblatts soll die Präsenzquote zwischenzeitlich bei rund 50 Prozent gelegen haben. Einige Mitarbeitende seien gar nicht mehr ins Büro gekommen. „Ich glaube, dass wir Einzelne im Homeoffice verloren haben“, hatte Personalvorständin Britta Seeger im Dezember 2025 gegenüber dem Handelsblatt gesagt. „Die Zusammenarbeit ist der Kitt, den wir für unsere Teams brauchen.“
Nun muss das Vorhaben noch von den Betriebsratsgremien der einzelnen Standorte ratifiziert werden. Diese scheinen allerdings unter Druck zu stehen. Denn wenn die alte Betriebsvereinbarung zum März 2027 gekündigt wird und es keine neue Regelung gibt, müssten die Mitarbeitenden künftig wieder an fünf Tagen pro Woche im Betrieb arbeiten. Die neuen Regeln zur Präsenzarbeit sind Teil von dem, was das Konzernmanagement „Produktivitätsoffensive“ nennt. Damit will man das Problem mit sinkenden Gewinnen und Verkaufszahlen beheben.
Ursprünglicher Beitrag vom 10. September 2026:
Warum fordert Mercedes-Benz die 40-Stunden-Woche?
Mercedes-Benz fordert von seinen Beschäftigten eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 35 auf 40 Stunden – ohne Lohnausgleich. Das sei nötig, um die Arbeitsstunde günstiger zu machen. Nur so könnten die Produktionskosten in den Werken in Deutschland ansatzweise an die in anderen Ländern – etwa in Ungarn – herankommen. Sollten Betriebsrat und IG Metall einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit nicht zustimmen, stehe eine Werksschließung in Deutschland im Raum. Welches Werk das betrifft, ist unklar. „Eine Werksschließung ist eines der Szenarien, die das Unternehmen auf dem Zettel hat“, zitiert die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) mehrere mit den Gesprächen vertraute Personen. Eine formale Entscheidung zur Werksschließung haben Vorstand und Aufsichtsrat bislang nicht getroffen.
Wie groß ist der Kostendruck an deutschen Mercedes-Standorten?
Die Begründung des Konzerns ist knapp: Die Faktorkosten – Löhne, Energie, Logistik und Infrastruktur – liegen im ungarischen Werk Kecskemét nach eigenen Angaben 70 Prozent unter denen in Deutschland. Mercedes-Benz-Aufsichtsratschef Martin Brudermüller hatte bereits im Handelsblatt klargemacht: „Es ist in unserer schwierigen Situation absolut zumutbar, wieder länger zu arbeiten.“
Welche Werke in Osteuropa stehen als Alternative bereit?
Das Werk in Kecskemét ist dabei mehr als ein Kostensignal. Mercedes-Benz hatte die dortige Jahreskapazität Mitte Juli 2026 auf 400.000 Fahrzeuge verdoppelt – und das Werk so ausgelegt, dass es exakt jene Modelle produzieren kann, die auch in Bremen und Rastatt vom Band laufen. Erweiterungsflächen sind vorhanden. In den Verhandlungen soll zudem der Standort im rumänischen Sebeș als möglicher Ort für ein neues Werk ins Spiel gebracht worden sein, wie die FAZ weiter berichtet
Was bedeutet die 40-Stunden-Woche konkret für das Gehalt?
Die IG Metall rechnet vor: „Fünf unbezahlte Stunden mehr Arbeit wären eine Entgeltkürzung von 20 Prozent des Jahresentgelts.“ Zudem betont die Gewerkschaft: Die Arbeitszeit können nicht Betriebsrat und Unternehmen allein verhandeln – das ist ausschließlich Sache der Tarifparteien Gesamtmetall und IG Metall. Für die Herbst-Tarifrunde stehe das Thema nicht auf der Agenda. Aktuell gilt für alle deutschen Standorte noch eine Beschäftigungssicherung bis 2035.
Wie reagieren IG Metall und Betriebsräte auf die Drohung?
Gegen den harten Sparkurs bei Mercedes-Benz demonstrierten Anfang Juli 2026 laut einem Schreiben der IG-Metall mehrere Zehntausend Beschäftigte an deutschen Mercedes-Standorten. Für den 21. September ist ein weiterer Aktionstag geplant. In einem der FAZ vorliegenden Brief warnen Betriebsräte aus dem Werk Untertürkheim IG-Metall-Chefin Christiane Benner: „Sollte die IG Metall den Damm bei Mercedes und VW brechen lassen, dann wird die Flut nicht mehr aufzuhalten sein.“
Denn dem Tarifrecht setzt Mercedes klare Grenzen: Die 35-Stunden-Woche gilt nach Tarifvertragsgesetz für alle Betriebe der Metall- und Elektroindustrie unmittelbar und zwingend. Ausnahmen existieren – aber nur in engen Grenzen: Die Manteltarifverträge erlauben eine befristete Arbeitszeitverlängerung ohne vollen Lohnausgleich allein bei nachgewiesener betrieblicher Notlage, nicht zur Kostensenkung im Normalbetrieb. Was Mercedes fordert, wäre also nur über einen neuen Flächentarifvertrag zwischen IG Metall und Gesamtmetall möglich – verhandelt werden müsste das auf Branchenebene, nicht im Werk. Und genau darin liegt für die Betriebsräte die eigentliche Gefahr: Wer den Damm einmal brechen lässt, dem folgen andere.
Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM), mahnt dennoch zur Sachlichkeit: „Der Kostendruck am Standort Deutschland ist enorm, da müssen Lösungen gefunden werden. Das sind unangenehme Wahrheiten, die jetzt ans Licht kommen.“
Die Automobilindustrie in Deutschland steckt aktuell in einer tiefen Krise. Der Belegschaft des VW-Konzerns etwa droht ein Stellenabbau von über 50.000 Arbeitsplätzen. Vorstände und Aufsichtsräte setzen auf längere Arbeitszeiten und sinkende Lohnkosten – Betriebsräte und Gewerkschaften auf den Erhalt tariflicher Schutzrechte, die in Jahrzehnten erkämpft wurden. Beide Seiten berufen sich auf dieselbe Krise, ziehen daraus aber gegensätzliche Schlüsse.
Arbeitsrechtsexperte Dr. Sebastian Naber (Neuwerk) erklärt, warum das bei tarifgebundenen Beschäftigten tarifvertraglich und individualrechtlich kaum durchsetzbar ist.
Rebecca Scheibel ist Redaktionsleiterin Online und verantwortlich für die digitalen Kanäle der Personalwirtschaft.

