Bärbel-Bas-Nachfolge: Diese Themen erwarten den künftigen Arbeitsminister Alexander Schweitzer

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Die SPD-Co-Vorsitzende und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat am heutigen Montag ihren Rücktritt von beiden Ämtern erklärt. Nachfolger soll Medienberichten zufolge der frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (ebenfalls SPD), werden. Wir zeigen, welche Aufgaben er von der Vorgängerin übernimmt und was an HR-relevanten Themen auf ihn zukommt.

Bas hatte nach einem Trauerfall im engsten Familienkreis ihren Rückzug aus der SPD-Spitze angekündigt und zugleich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) um Entlassung aus dem Ministeramt gebeten. „Da ich momentan nicht die Kraft aufbringen kann, kurzfristig meine Regierungs- und Parteiarbeit vollumfänglich auszuüben, habe ich mich entschieden, beide Ämter aufzugeben“, teilte die 58-Jährige laut FAZ in einem Statement mit.

Ihr designierter Nachfolger im Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) ist in diesem Metier kein Unbekannter. Der gebürtige Pfälzer war von März 2021 bis Juli 2024 Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz. Später übernahm er von Malu Dreyer das Amt des Ministerpräsidenten.

Diese HR-Themen erwarten den künftigen Arbeitsminister Schweitzer

Das BMAS ist federführend zuständig für einige Vorhaben, die sich die Regierungskoalition für die laufende Legislaturperiode auf die Fahnen geschrieben hat. Die wichtigsten sind:

  • Mögliche Abkehr von der täglichen und Wechsel auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit: Laut einem Referentenentwurf soll die bisherige Höchstgrenze von acht Stunden pro Tag aufgehoben und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden eingeführt werden. Die neuen, flexibleren Regeln sollen bisherigen Plänen zufolge aber nicht automatisch für alle Beschäftigten gelten, sondern vor allem für Beschäftigte mit Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
  • Weiterhin geplant ist außerdem eine mögliche Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Denn seit einem EuGH-Urteil von 2019 warten Arbeitgeber darauf, dass der Gesetzgeber Vorgaben der EU zur Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umsetzt. Auch hier gibt es bislang nur einen Referentenentwurf.
  • Mehr Flexibilität in Betrieben soll hingegen eine Reform der Vorgaben zur sachgrundlosen Befristung bringen. Der bisherige Plan: Beschäftigte, die bis Ende 2030 eingestellt werden, sollen künftig bis zu vier Jahre ohne Angabe von Gründen befristet beschäftigt werden können. Der Vertrag darf dabei innerhalb dieser Zeit sechsmal verlängert werden. Wer früher schon einmal im selben Betrieb gearbeitet hat, soll erneut ohne Sachgrund eingestellt werden können.

Weitere HR-relevante Vorhaben, auf die sich die Koalition vor der parlamentarischen Sommerpause geeinigt hatte, sind eine mögliche gesetzliche Regelung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsentscheidung ab dem ersten Krankheitstag, eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener sowie geänderte steuerliche Vorgaben für Abfindungen.

Die nationale Umsetzung der Europäischen Entgelttransparenz-Richtlinie liegt übrigens – obwohl sie wichtig für Personalabteilungen ist – entgegen landläufiger Meinung nicht beim Arbeits-, sondern beim Familienministerium.  


Frank Strankmann

Frank Strankmann ist langjähriger Redakteur für die Personalwirtschaft. Seine Schwerpunkte sind die Themen Arbeitsrecht, Mitbestimmung sowie Regulatorik. Er betreut zudem verantwortlich weitere Projekte von Medienmarken der F.A.Z. Business Media GmbH.