Die Bundesministerinnen und – minister haben sich gestern zum zweiten Mal als sogenanntes Entlastungskabinett getroffen. Seit dem ersten Treffen am 5. November 2024 wurden im Rahmen der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung bereits 43 Maßnahmen beschlossen, die alle Ressorts betreffen. Dazu zählte auch ein Sofortprogramm für den Abbau von Bürokratie im Arbeitsschutz, wodurch rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Betrieben entfallen sollen.
Mit dem zweiten Kabinett kommen den Angaben zufolge nun zehn weitere Entlastungen hinzu. Ziel der Maßnahmen ist es, Bürokratiekosten um 25 Prozent jährlich zu senken und die Verwaltung zu verschlanken. Seit dem ersten Entlastungskabinett beläuft sich die Gesamtentlastung laut Regierung auf rund 10,4 Milliarden Euro. Mit den jüngst beschlossenen Maßnahmen sollen weitere rund 600 Millionen Euro Entlastung pro Jahr hinzukommen.
Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Staatsmodernisierung, zog eine positive Bilanz: „Diese Regierung hält Wort beim Bürokratierückbau. Wir werden künftig nur das wirklich Notwendige regulieren. Entlastung bleibt eine Daueraufgabe.“ Als nächsten Schritt kündigte er ein Berichtsentlastungsgesetz an, mit dem Berichtspflichten „im vierstelligen Bereich” abgebaut werden sollen.
Mehr als 720 Millionen Euro Entlastung im Arbeitsrecht
Im Fokus der Entlastungen stehen unter anderem Regelungen zu arbeitsschutzrechtlichen Prüfungen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreit würden, ohne dass es Abstriche beim Arbeitsschutz an sich gebe: „Konkret fallen etwa die Extra-Prüfungen für Wasserkocher und Ladekabel im Büro weg. Mehr als 720 Millionen Euro jährliche Bürokratiekosten fallen so durch unser Entlastungspaket im Arbeitsrecht weg“, so Bas in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Relevante Maßnahmen für HR: Arbeitsförderung, Weiterbildung und ePA
Für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche sind darüber hinaus drei der zehn beschlossenen Maßnahmen besonders relevant:
- Berufliche Weiterbildung: Fachkräftegewinnung und beruflicher Aufstieg sollen deutlich attraktiver werden. Dazu plant die Bundesregierung Änderungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), um höherqualifizierte Berufsbildung zu stärken. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor. Darin sieht die Bundesregierung unter anderem vor, den maximalen Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro anzuheben.
Darüber hinaus sollen Arbeitgeberzuschüsse zur Fortbildung nicht mehr auf den staatlichen Maßnahmenbeitrag angerechnet werden. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine Fortbildung bezuschussen gilt bislang, dass der Staat diesen Beitrag von der staatlichen Förderung abzieht. Die geplante Änderung wäre künftig für Beschäftigte also vorteilhaft, da ihnen die volle staatliche Förderung bleibt. Dadurch soll die finanzielle Belastung von Teilnehmenden geförderter Fortbildungsmaßnahmen weiter reduziert werden.
Geplante Einsparung: Die jährliche Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger beläuft sich hier auf rund 55.000 Euro pro Jahr, für die Wirtschaft auf 53.000 Euro jährlich.
- Digitales Gesundheitswesen: Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) möchte die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitssektors weiter vorantreiben. Elektronische Überweisungen und verbesserte Datennutzung sollen Abläufe für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringerinnen und -erbringer effizienter machen und die Forschung stärken. Dazu gehört auch, die elektronische Patientenakte (ePA) zu erweitern. Eine konkrete Maßnahme, die auch HR und Beschäftigte betrifft, lautet, dass Betriebsärztinnen und -ärzte zukünftig keine vorherige Einwilligungserfordernis benötigen, um vollen Zugriff zur Patientenakte zu erhalten.
Geplante Einsparung: Die Entlastungswirkung für die Wirtschaft beträgt hier nach Angaben des Entlastungskabinett bei rund 445 Millionen Euro jährlich.
- Arbeitsförderung: Die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung sollen durch Digitalisierung, Automatisierung und Bürokratieabbau künftig bürgerfreundlicher und transparenter werden. Insbesondere für Arbeitsämter und Arbeitslose bedeutet das: Anträge und Änderungsmeldungen werden künftig digital bearbeitet, Beratungsgespräche können per Video stattfinden und Verträge mit privaten Arbeitsvermittlerinnen und -vermittlern sollen sich formlos per E-Mail abschließen lassen. Dadurch soll die Arbeitsverwaltung im Allgemeinen effizienter werden. HR betrifft das insofern, als dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt früher zur Verfügung stehen, wenn Arbeitsvermittlungsprozesse schneller werden.
Geplante Einsparung: Hier liegt die Entlastungswirkung für die Wirtschaft bei rund 942.000 Stunden Zeitaufwand pro Jahr, die Wirtschaft wird um etwa 11 Millionen Euro entlastet.
Weitere Maßnahmen
Für die Personaleinsatzplanung in Betrieben interessant ist ein Vorhaben, demzufolge das Lkw-Fahrverbot an bundesuneinheitlichen Feiertagen entfallen soll.
Auch bei elektrisch angetrieben Dienstwagen stehen offenbar Änderungen an. So sollen Halter von Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen oder E-Plakette künftig von der Pflicht zur Anbringung einer Umweltplakette befreit werden. Dazu wird die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) anpasst.
Mara Marx ist Volontärin bei der Personalwirtschaft.

