Die jüngsten geplanten Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung sind teilweise auf enorme Kritik gestoßen. So gab es große Bedenken zur vorgesehenen Einführung einer Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag. Für die geplante Reform der sachgrundlosen Befristung fallen die Reaktionen deutlich differenzierter aus. Befürworter und Befürworterinnen begrüßen, dass Unternehmen dadurch flexibler einstellen können. Kritiker sowie Kritikerinnen warnen, dass befristete Stellen damit zum Dauerzustand werden und Personalabteilungen künftig deutlich mehr Aufwand haben könnten.
Was plant die Koalition? Die Reform der sachgrundlosen Befristung im Überblick
Im Rahmen der Sozialstaatsreformen plant die Koalition eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) begründet das Vorhaben folgendermaßen: Die Reform solle vor allem Unternehmen stärken, „die in neue Innovationen investieren“ und „dafür Personal benötigen.“
Die Reform sieht grundsätzlich drei große Änderungen mit Blick auf die sachgrundlose Befristung vor: Beschäftigte, die bis Ende 2030 eingestellt werden, sollen künftig bis zu vier Jahre ohne Angabe von Gründen befristet beschäftigt werden können. Der Vertrag darf innerhalb dieser Zeit sechsmal verlängert werden. Wer früher schon einmal im selben Betrieb gearbeitet hat, kann erneut ohne Sachgrund eingestellt werden.
Bisher gilt: Unternehmen dürfen jemanden ohne Sachgrund maximal zwei Jahre befristet einstellen und den Vertrag in dieser Zeit höchstens dreimal verlängern. Wer bereits einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war, kann grundsätzlich nicht erneut sachgrundlos eingestellt werden. Rechtliche Grundlage ist § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Für Arbeitgeber bedeutet es, dass sie jemanden nach zwei Jahren entweder unbefristet übernehmen oder sich von dieser Person trennen. Diese Grenze würde nun wegfallen.
Ausnahmeregelung: Für Start-ups gelten bereits vier Jahre
Für Start-ups beziehungsweise frisch gegründete Unternehmen sind die geplanten Reformen der Bundesregierung teilweise schon Realität. Sie dürfen ihre Mitarbeitenden in den ersten vier Jahren nach der Gründung des Unternehmens bereits heute bis zu vier Jahre sachgrundlos beschäftigen. Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen sind hiervon jedoch ausgeschlossen. Rechtliche Grundlage bildet § 14 Abs. 2a TzBfG.
Pro Reform: Diese Argumente sprechen für die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung
Befürworter und Befürworterinnen der Reform argumentieren vor allem, dass Unternehmen dadurch häufiger Menschen einstellen werden. Der Arbeitsökonom Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft erklärt, wie das bisherige Recht Betriebe lähme: Wer mit Sachgrund befristet, riskiert heutzutage, dass ein Gericht diesen Grund womöglich nicht anerkennt. Wer hingegen sachgrundlos befristet, stoße laut Schäfer schnell an Grenzen, da sie nur bei Neueinstellungen und bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren möglich sind. Das könnte dazu führen, dass Unternehmen weniger Menschen einstellen.
Mit der Reform werde es für Unternehmen einfacher, einen Arbeitsvertrag befristet abzuschließen. Denn Betriebe wären dann eher bereit, in unsicheren Zeiten mit befristeten Verträgen neue Stellen auf Zeit zu schaffen. Ähnlich argumentiert Frank Holland, Arbeitsrechtler und Geschäftsführer vom Handelsverband NRW: Der Schritt sei richtig und längst überfällig, da er die Flexibilität bei den Einstellungen erhöhe, „die Unternehmen derzeit dringend brauchen”.
Christoph Werner, Geschäftsführer der Drogeriemarktkette Dm, befürwortet die Reform grundsätzlich, ist allerdings gleichzeitig der Ansicht, dass sein Unternehmen bisher kaum Probleme mit der aktuellen Regelung hatte. „Dm ist mit einem etablierten Geschäftsmodell in einer relativ stabilen Branche tätig und wir kamen bisher gut zurecht. “, sagte Werner gegenüber ntv. Profitieren würden vor allem neue Betriebe, exportorientierte Branchen und Unternehmen im internationalen Wettbewerb, in Summe somit eher Unternehmen, die mit größerer wirtschaftlicher Unsicherheit konfrontiert sind.
Dass längere Befristungen Betriebe im Kampf um Fachkräfte schwächen könnten, glaubt Werner hingegen nicht. Wer gute Leute wolle, müsse bessere Konditionen, wie etwa das Arbeitsumfeld attraktiver gestalten oder ein höheres Einkommen in Aussicht stellen, bieten. Das reguliere der Markt automatisch durch Angebot und Nachfrage. Wenn die Reform dazu führe, dass insgesamt mehr Stellen entstehen und Unternehmen mehr in Deutschland investieren, biete dies neue Entwicklungsperspektiven.
Kritik an der Reform: Diese Argumente sprechen gegen die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung
Ähnlich positiv klingen zunächst Stimmen aus der Start-up-Welt. Karen Brandt, Chief People Officer beim Mobilitäts-Start-up Finn (Eigenschreibweise FINN), begrüßt einen flexiblen Arbeitsmarkt grundsätzlich. In der Praxis werde jedoch versucht, ein Problem zu lösen, das zumindest beim Startup Finn keines sei. Finn setze befristete Verträge nur sehr selektiv ein und verfolge dabei immer das Ziel, Talente langfristig zu binden.
Auch weil Befristungen ihrer Ansicht nach den administrativen Aufwand und die Kosten erhöhen, ohne echte Flexibilität zu schaffen. Zudem seien gerade bei Tech-Talenten langfristige Perspektiven und Stabilität entscheidend für Engagement und Bindung, betont Brandt. Am aktuellen Vorgehen von Finn werde auch eine neue Regelung nichts ändern.
Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, befürchtet darüber hinaus, dass die Reform das Gegenteil von dem bewirken könnte, was sie verspricht. Auf Linkedin schreibt er, sie werde „prekären Beschäftigungsverhältnissen und Kettenbefristungen Vorschub leisten.”
Kritiker wie Klengel befürchten in dem Zusammenhang, dass Betriebe die neuen Regeln nutzen könnten, um Stellen dauerhaft befristet zu besetzen und dieselbe Person immer wieder neu einzustellen, ohne sie je fest zu übernehmen. Ähnlich skeptisch argumentiert der Ökonom Enzo Weber vom Insitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Wenn man denselben Arbeitnehmer oder dieselbe Arbeitnehmerin erneut sachgrundlos einstellen dürfe, schaffe man einen Anreiz, dauerhaft zu befristen. Denn eine Neueinstellung beim selben Arbeitgeber würde nach den Reformplänen zukünftig möglich sein.
Sinnvoller wäre Webers Ansicht nach ein ausreichender, zeitlicher Abstand zwischen dem Ende eines befristeten Vertrags und einer möglichen Neueinstellung derselben Person. So lasse sich verhindern, dass Befristungen zum Dauerzustand werden. Auch die Möglichkeit, einen Vertrag sechsmal zu verlängern, hält Weber für übertrieben. Dreimal reiche vollkommen aus, da es bei der Reform im Kern darum gehe, „für Risikoinvestitionen im Vorhinein mehr Flexibilität zu bieten”.
Mara Marx ist Volontärin bei der Personalwirtschaft.

