Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

Ab wann spricht man von einer Arbeitsverweigerung?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Wir haben für Teil 40 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” mit Kathrin Vossen, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte, über das Verweigern von Arbeitsleistung gesprochen.

Personalwirtschaft: Ab wann spricht man von einer Arbeitsverweigerung?
Kathrin Vossen: Wann eine Arbeitsverweigerung tatsächlich vorliegt, ist eine der schwierigen Kernfragen des Themas. Grundsätzlich ist die Arbeitsverweigerung eine rechtswidrige Ablehnung der geschuldeten Arbeit. Was zur geschuldeten Arbeit zählt, hängt mit dem Direktionsrecht zusammen und mit dem, was arbeitsvertraglich oder in Gesprächen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin vereinbart wurde. Rechtswidrigkeit liegt grob gesagt dann vor, wenn es keine Rechtfertigung für die Verweigerung der Arbeit gibt.

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25 € / Monat
im Monatsabo

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen