Back-to-Office: Damit Weisung nicht zur Willkür wird

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Hybride Arbeitsmodelle, bei denen zwei oder drei Tage Homeoffice pro Woche eine Selbstverständlichkeit sind, geraten zunehmend unter Druck. Aus Personalabteilungen und der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis mehren sich die Signale: Viele Unternehmen in Deutschland erwarten ihre Beschäftigten wieder häufiger im Büro – und wollen entsprechende Vorgaben auch formell durchsetzen. Dahinter stehen unterschiedliche Motive: wirtschaftlicher Druck, der Wunsch nach einer stärkeren Unternehmenskultur oder das Gefühl, dass Zusammenarbeit und Kommunikation auf Distanz an Grenzen stoßen.

Doch wer glaubt, eine E-Mail von der Führungsebene genüge, um diese Präsenzkultur rechtssicher umzusetzen, unterschätzt die juristische Realität erheblich. Wie eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2026 (Az. 3 Ca 6587/25) zeigt, kann selbst eine auf den ersten Blick plausible Präsenzanordnung vor Gericht scheitern. Ein IT-Mitarbeiter, der seit Jahren rund die Hälfte seiner Arbeitszeit im Homeoffice verbracht hatte, wehrte sich gegen die Streichung des Arbeitens von zu Hause – obwohl das Gericht ausdrücklich festhielt: Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Wieso war die Weisung des Arbeitgebers, dass Homeoffice gestrichen ist, laut Gericht trotzdem unwirksam?

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