Bruchteile von Urlaubstagen: Wann darf man auf- oder abrunden?
Manchmal kann es bei der Berechnung der Urlaubstage eines Mitarbeiters passieren, dass ein Bruchteil eines Urlaubstages übrig bleibt. Wie ist damit arbeitsrechtlich umzugehen?
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Kathrin Vossen arbeitet seit über 14 Jahren als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte. Foto: Oppenhoff & Partner
Personalwirtschaft: Wie kann es dazu kommen, dass Mitarbeitende Anspruch auf Bruchteile von Urlaubstagen haben – also etwa einen halben Tag oder ein Drittel eines Tages? Kathrin Vossen: Ein Anspruch auf einen Bruchteil von Urlaubstagen kann grundsätzlich in verschiedenen Fällen entstehen. Am häufigsten dürfte der Grund sein, dass ein Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr endet oder beginnt. Dabei gilt nämlich der sogenannte Zwölftelungsgrundsatz.
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