Update 16.02.2023: Nachdem die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 ausgelaufen ist, soll nun eine weitere letzte Beschränkung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgehoben werden: Für Mitarbeitende im Gesundheits- und Pflegewesen wird die Masken- und Testpflicht zum 1. März 2023 entfallen. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern geeinigt. Ursprünglich sollte die Regelung noch bis zum 7. April gelten. Der Grund für die verfrühte Aufhebung der Schutzmaßnahmen: Die Infektionslage ist derzeit stabil und in Deutschland ist laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) „das Virus im Alltag beherrschbar“.
Original-News vom 19.01.2023: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird wahrscheinlich schon zum 2. Februar auslaufen. Ursprünglich sollte sie noch bis zum April 2023 gelten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Corona-Sonderregelungen für Betriebe nun aber früher aufheben, da die Zahlen der Neuerkrankungen mit dem Corona-Virus immer mehr zurückgehen und dies auf eine zunehmende Immunität der Bevölkerung hinweist. „Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben“, sagte Heil am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters.
Vorherige Woche, kurz vor Heils Verkündung, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ebenfalls zum 2. Februar die Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn aufgehoben. Mit dem Jahresende 2022 entfiel die umstrittene Impfpflicht für Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegebranche.
Es gibt kaum noch Vorgaben
Viel wird sich mit der Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Arbeitgeber nicht ändern, besteht die Sonderregelung derzeit größtenteils nur noch aus Empfehlungen. Sie verpflichtet Unternehmen lediglich dazu, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich möglicher Infektionen durchzuführen und anhand dessen ein Hygienekonzept zu erstellen. Auch müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten derzeit noch für eine Impfung gegen das Corona-Virus freistellen.
Einschneidende Vorgaben für Betriebe liefen bereits im Mai vergangenen Jahres aus. Seitdem müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden keine Corona-Tests mehr anbieten und Homeoffice nicht mehr für die Jobs möglich machen, bei denen auch von zu Hause aus gearbeitet werden kann. „In Betrieben ohne besonderes Gefährdungspotenzial spielt Corona heute im betrieblichen Umgang eine untergeordnete Rolle“, sagt Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott. Es gebe derzeit weitaus wichtigere Herausforderungen für Arbeitgeber.
(Die ursprüngliche Version des Artikels wurde am 19. Januar 2023 veröffentlicht. Diese haben wir am 16. Februar geupdatet.)
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.