Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert und läuft damit in der Nacht zu Donnerstag aus. Denn „angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums.
Die Verordnung war zuletzt im März überarbeitet worden, als die Pflicht, Homeoffice anzubieten, sowie die 3G-Zugangsregelungen am Arbeitsplatz beendet wurden. In einer Übergangsphase bis zum 25. Mai waren Betriebe allerdings noch ausdrücklich verpflichtet, an die betrieblichen Anforderungen und das regionale Infektionsgeschehen angepasste Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Infektionszahlen möglichst niedrig zu halten. Diese Maßnahmen waren vielerorts etwa eine Maskenpflicht oder die Einhaltung von Mindestabständen zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
„Ungewisse Situation später im Jahr“
Diese Pflicht fällt zwar in der bisherigen Form weg, doch Arbeitgeber unterliegen weiter der „grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen“, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallsversicherung (DGUV) schreibt. „Arbeitgebende müssen auch weiterhin beurteilen, welche Gefährdung durch das Virus in ihrem Betrieb oder in ihrer Einrichtung noch besteht“, sagt Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV.
Kritik am Auslaufen der Verordnung kommt unter anderem von Verdi-Chef Frank Werneke. Mit ihrem Wegfall gebe es praktisch keine Rechtsgrundlage, als Unternehmen auf steigende Infektionszahlen zu reagieren, sagte der Gewerkschaftler im rbb24-Inforadio. Corona sei noch nicht vorbei.
Aus diesem Grund empfiehlt auch die DGUV, sich „mit Blick auf die noch ungewisse Situation später im Jahr“ vorzubereiten: „Masken vorzuhalten und größere Zusammenkünfte vorausschauend zu planen sind einfache Mittel, um im Herbst gegebenenfalls schnell auf eine rasche Verschlechterung der Infektionslage reagieren zu können“, sagt Geschäftsführer Hussy.
Matthias Schmidt-Stein koordiniert die Onlineaktivitäten der Personalwirtschaft und leitet gemeinsam mit Catrin Behlau die HR-Redaktionen bei F.A.Z. Business Media. Thematisch beschäftigt er sich insbesondere mit dem Berufsbild HR und Karrieren in der Personalabteilung sowie mit Personalberatungen. Auch zu Vergütungsthemen schreibt und recherchiert er.