Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

Dürfen Beschäftigte Mails ans private Postfach weiterleiten?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Update vom 8. August 2025: Zur Thematik der Weiterleitung an das private Postfach entschied kürzlich erneut ein Gericht. Dieses Mal ging es um einen Betriebsratsvorsitzenden und die Frage, ob er aufgrund des Verstoßes vom Betriebsrat ausgeschlossen werden durfte.

Für Teil 63 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ haben wir bei Tobias Neufeld, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei ARQIS Rechtsanwälte, nachgefragt, welche Rolle das private Postfach bei der Arbeit spielen darf. 

Personalwirtschaft: Dürfen Beschäftigte Mails ans private Postfach weiterleiten? 
Tobias Neufeld: Nein, das ist weder arbeits- noch datenschutzrechtlich zulässig. Anders ist es für private E-Mails, die der Mitarbeiter im Rahmen einer erlaubten Privatnutzung seiner dienstlichen Mailadresse erhält. 

Gilt das auch für Geschäftsführer und Leitende Angestellte?  
Ja, für diese sind die Vorgaben sogar noch strenger, genauso wie für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und für Aufsichtsräte. 

In Verträgen heißt es häufig „Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt“. Ist das nicht missverständlich, wenn unter „Dritte“ auch das eigene private Postfach zählt? 
Datenschutzrechtlich ist das eindeutig. Dritte sind Datenempfänger außerhalb des Verantwortungsbereichs des Arbeitgebers und damit auch die privaten Postfächer von Mitarbeitern. Das gilt selbst dann, wenn der Mitarbeiter dienstlich berechtigt ist, die betreffenden Daten zu verarbeiten. Und arbeitsrechtlich ist das Verbot auch unmissverständlich. 

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175 € /Jahr
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25 € / Monat
im Monatsabo

  • Alle Plus-Artikel nutzen
  • Das Magazin als E-Paper lesen & Zugriff auf das E-Paper-Archiv
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen