Aktuelle Ausgabe neu

Newsletter

Abonnieren

EU-Entgelttransparenz: Neue Kommission bereitet Umsetzung vor

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss in Deutschland bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Aktuell erfüllt die hiesige Gesetzgebung noch nicht alle in der EU-Richtlinie vorgegebenen Kriterien. Das soll sich in den kommenden Monaten ändern, indem ein Gesetzesentwurf entwickelt und verabschiedet werden soll. Dafür hat die Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien (CDU) nun eine Kommission mit dem Namen „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ eingesetzt, die am 17. Juli ihre Arbeit aufgenommen hat.

Teil der elfköpfigen Kommission sind auch zwei in der HR-Szene bekannte Gesichter: Carmen-Maja Rex, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) und CHRO bei Airbus, und Dr. Katharina Hermann, Vizepräsidentin des Bundesverbands für Personalmanager*innen (BPM) und Personalvorständin bei Hubert Burda Medien. Die Kommission besteht des Weiteren aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), von Universitäten und Wissenschaftsinstituten sowie Sozialpartnern und Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern. Gemeinsam erarbeiten sie Vorschläge für eine Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.

Bis zum Spätherbst sollen die Vorschläge ans Bundesgleichstellungsministerium übergeben werden. Im Anschluss soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung „zügig eingeleitet werden“ – heißt es vonseiten des Ministeriums.

Die EU-Richtlinie besteht aus Anforderungen, die jedes europäische Land in bestehende Regelungen einarbeiten muss. Für das nationale Gesetz bieten sich deshalb wohl nicht viele Möglichkeiten, um selbst kreativ zu werden. „Viel Spielraum hat der Gesetzgeber nicht mehr“, sagte Dr. Sebastian Schulte, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Justem Rechtsanwälte vor Kurzem zu unserer Redaktion, „aber er sollte den wenigen nicht nutzen, um die Richtlinie noch enger zu fassen. Zum Beispiel die Arbeitgeber nicht zwingen, die Entgeltspanne bereits in der Stellenanzeige zu nennen.“

Diese Rahmenbedingungen müssen im neuen Gesetz eingehalten werden

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleicher Arbeit so weit wie möglich reduziert und im besten Fall aufgelöst werden. Aktuell liegt der sogenannte Gender Pay Gap in Deutschland bei 16 Prozent (bereinigt bei 6 Prozent).

Die Gehaltslücke soll unter anderem durch folgende Verpflichtungen für Unternehmen verringert werden: Arbeitgeber müssen ein objektives System zur Stellenbewertung sowie dazugehörige Gehaltsbänder haben. Die EU hat beispielsweise Kriterien entwickelt, die Gehaltsunterschiede rechtfertigen dürfen. Dass das Verhandlungsgeschick nicht dazu gehört, hat vor zwei Jahren bereits das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Diskussion damals rund um dieses Urteil zeigte, dass die Rechtfertigungen für ein höheres Gehalt in Deutschland noch lange nicht den EU-Vorgaben entsprechen.

Unternehmen sind des Weiteren dazu verpflichtet, im Bewerbungsprozess Gehaltsspannen oder ein Einstiegsgehalt zu nennen. Inwiefern dies bereits in Stellenanzeigen oder aber zum Beispiel erst im ersten Bewerbungsgespräch geschehen muss, ist noch nicht klar und das lässt die EU-Richtlinie im Grunde offen.

Info

Sie wollen mehr über das Thema Arbeitsrecht erfahren?

Dann schauen Sie doch einmal in unser Dossier zum Thema. Ob Arbeitsvertrag, Pausenregelungen oder Kündigung: Das Arbeitsrecht begleitet Personalerinnen und Personaler tagtäglich. Erfahren Sie alles Wichtige zu neuen Urteilen und relevanten Gesetzen und erhalten Sie Praxistipps für rechtssicheres Handeln im HR-Management. Von News bis hin zu Deep-Dives.

Lesen Sie rein!


Zudem gilt zukünftig: Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen regelmäßig Berichte über geschlechtsspezifische Lohngefälle in ihrer Organisation vorlegen. Alle Unternehmen müssen mit der Arbeitnehmervertretung bezüglich der Entgelttransparenz eng zusammenarbeiten und Maßnahmen bei auftretenden Diskriminierungen in ihrem Unternehmen ergreifen. Tun sie all dies nicht, drohen ihnen Sanktionen. Inwiefern der deutsche Gesetzesgeber diese Vorgaben konkretisiert oder weitere hinzufügt, soll sich die Kommission überlegen.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.