Wir haben für Teil 50 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Eva Wißler, Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei PWWL darüber gesprochen, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf einen späteren Kündigungsrechtsstreit haben.
Personalwirtschaft: Kann eine Whistleblower-Meldung eine Arbeitgeberkündigung unwirksam machen?
Eva Wißler: Ja, das können sie, und zwar dann, wenn die Kündigung wegen der Whistleblower-Meldung ausgesprochen wurde. Das wäre eine unzulässige Reaktion des Arbeitsgebers, also eine Repressalie im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, oder eine Maßregelung. In allen anderen Fällen kann eine erhöhte Begründungspflicht für die Kündigung dann bestehen, wenn der Hinweisgeber in den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
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