Aktuelle Ausgabe

Newsletter

Abonnieren

Können Mitarbeitende ein Personalgespräch ablehnen?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Wir haben für Teil 60 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Dr. Holger Lüders, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, darüber gesprochen, was für Rechte und Pflichten es beim Personalgespräch gibt.

Personalwirtschaft: Können Mitarbeitende ein Personalgespräch ablehnen?
Holger Lüders:
Gespräche zwischen dem Arbeitgeber beziehungsweise einem Vorgesetzten und den Arbeitnehmern sind zu unterschiedlichsten Themen denkbar. Eine Teilnahmeverpflichtung der Arbeitnehmer besteht aber nur, soweit die Gesprächsinhalte den Haupt- oder Nebenpflichten des Arbeitnehmers entstammen. Dies ist regelmäßig bei Gesprächen zu den Arbeitsinhalten oder auch dem Arbeitsverhalten der Fall und folgt dann aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Voller Zugriff auf alle digitalen Inhalte
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175,- € im Jahresabo
  • Best Value: 42% Ersparnis
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25,- € / Monat
im Monatsabo

  • Voller Zugriff auf alle digitalen Inhalte
  • 25,- € im Monatsabo
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen