Wir haben für Teil 60 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Dr. Holger Lüders, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, darüber gesprochen, was für Rechte und Pflichten es beim Personalgespräch gibt.
Personalwirtschaft: Können Mitarbeitende ein Personalgespräch ablehnen?
Holger Lüders: Gespräche zwischen dem Arbeitgeber beziehungsweise einem Vorgesetzten und den Arbeitnehmern sind zu unterschiedlichsten Themen denkbar. Eine Teilnahmeverpflichtung der Arbeitnehmer besteht aber nur, soweit die Gesprächsinhalte den Haupt- oder Nebenpflichten des Arbeitnehmers entstammen. Dies ist regelmäßig bei Gesprächen zu den Arbeitsinhalten oder auch dem Arbeitsverhalten der Fall und folgt dann aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.
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