Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmenpaket zur Migration beschlossen. Darin enthalten sind Regelungen zur Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt. Das Paket ist eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Rückführungspaket der Bundesregierung. Insbesondere soll es den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und -bewerberinnen mit Bleibeperspektive verbessern.
Das sind die neuen Regelungen:
- Ein Ende des Arbeitsverbotes für Asylbewerber während ihres Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen nach sechs statt bisher neun Monaten.
- Bestehende Ausschlussgründe, wie beispielsweise für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten, bleiben dabei erhalten.
- Das Ermessen der Ausländerbehörden bezüglich der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis wird als gebundenes Ermessen ausgestaltet, um eine bundeseinheitliche Praxis in der Regelungsanwendung zu erreichen. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde künftig in ihren Entscheidungen zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis enger an den Inhalt der Vorschrift gebunden ist, und nur bei besonderen Umständen davon abweichen darf. Ihrem Abweichen sind damit also engere Grenzen gesetzt.
- Eine Beschäftigungserlaubnis kommt nicht in Betracht, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.
- Anpassungen bei der Beschäftigungsduldung.
Des Weiteren wird die Ausbildungsduldung für ausreisepflichtige Ausländer, die sich in einer Berufsausbildung befinden, zum 1. März 2024 in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Tim Stakenborg war bis Sommer 2024 Redakteur bei der Personalwirtschaft.

