Wir haben für den ersten Teil unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ bei Dr. Lorenz Mitterer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Zirngibl Rechtsanwälte, nachgefragt.
Personalwirtschaft: Wann darf der Arbeitgeber nach einem Bewerber im Internet suchen?
Lorenz Mitterer: Gar kein Problem ist die Online-Recherche über Bewerber, wenn eine datenschutzrechtliche, schriftliche Einwilligung des Bewerbers vorliegt. In den USA wird das zum Teil durchaus gemacht, in Deutschland findet das in der Praxis aber nicht statt. Nichtsdestotrotz googlen sehr viele Arbeitgeber und Recruiter nach den Bewerbern. Das ist zunächst zulässig.
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