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Pflicht für Testangebote im Betrieb kommt wohl doch nicht

UPDATE 14. April 2021: Das Bundeskabinett hat am 13. April eine Corona-Testpflicht beziehungsweise eine Angebotspflicht beschlossen.

UPDATE 23. März 2021: Auch beim jüngsten Bund-Länder-Gipfel wurde keine Testpflicht beschlossen, stattdessen ebenfalls auf die Selbstverpflichtung verwiesen.

Die Arbeitgeber werden nun wohl doch nicht dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen kostenlosen Corona-Test pro Woche in Form eines Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Im Rahmen des Bund-Länder-Gipfels am 3. März hatten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten eigentlich auf eine solche Pflicht geeinigt.

Inzwischen aber haben die Spitzenverbände der Wirtschaft eine gemeinsame Erklärung zur Ausweitung des Testangebots veröffentlicht, in der sie an die Unternehmen appellieren, ihren Beschäftigten Selbsttests und wo dies möglich ist, Schnellstests anzubieten. Die Erklärung bedeutet eine Art Selbstverpflichtung der Wirtschaft. 

Appell der Wirtschaftsverbände an die Unternehmen

Auf diese Selbstverpflichtung verweist nun das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf unsere Nachfrage, ob die Schnelltest-Pflicht weiter in Planung ist. Arbeitsminister Hubertus Heil begrüße den Einsatz der Wirtschaft ausdrücklich, heißt es. Ob eine Testpflicht für Arbeitgeber in Zukunft doch noch geplant ist, dazu hat sich das Ministerium auf Nachfrage nicht geäußert. Laut BMAS beobachtet die Bundesregierung das weitere Geschehen in der Corona-Pandemie sehr genau. Offenbar möchte sich die Regierung die Testpflicht als Option für einen späteren Zeitpunkt offenhalten, falls der Appell der Wirtschaftsverbände nicht die gewünschte Wirkung zeigt.

Was massenhafte Schnelltests für mögliche Impfprivilegien bedeuten (und unter welchen Voraussetzungen diese erlaubt sind), erklärt Arbeitsrechtlerin Kerstin Minge im Interview.

ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.

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