Update 20. April 2022: Die Informationen in diesem Artikel sind möglicherweise veraltet. Hier finden Sie die Coronaschutz-Regelungen vom 20. März 2022.
Bislang konnten die Arbeitgeber frei entscheiden, ob sie den Mitarbeitern Corona-Tests anbieten oder nicht. Das wird sich nun ändern. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Unternehmen künftig allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich einmal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anbieten müssen. Beschäftigte, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen erbringen, müssen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Auch solche Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal wöchentlich ein Angebot zum Testen bekommen.
Die Testpflicht, die sowohl für Betriebe der Privatwirtschaft als auch für öffentliche Arbeitgeber gilt, ergänzt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Die Neuregelung tritt voraussichtlich in der kommenden Woche in Kraft und ist zeitlich zunächst bis Ende Juni 2021 befristet. Diese neue Pflicht sei nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten ein Testangebot erhalten, argumentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Angebotspflicht für Arbeitgeber, aber keine Testpflicht für Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer sind ihrerseits nicht dazu verpflichtet, das Testangebot des Arbeitgebers anzunehmen. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich testen lassen beziehungsweise selbst testen. Die Arbeitgeber müssen dementsprechend auch nicht kontrollieren oder dokumentieren, ob der jeweilige Mitarbeiter das Testangebot angenommen hat. (UDATE 18. November 2021: 3G am Arbeitsplatz wird eingeführt, Arbeitgeber müssen zwei Tests pro Woche anbieten.) Die nun beschlossene Regelung wird nicht überall befürwortet. „Ich halte es für schwierig, Unternehmen dazu zu verpflichten, Tests anzubieten, ohne im Gegenzug klare gesetzliche Regelungen zu definieren, wann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin dieser Testpflicht nachkommen muss und wann nicht“, kritisiert Paula Wernecke, Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Diese Pflicht bedeute nicht nur eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Unternehmen, sondern auch einen großen
Organisationsaufwand, gerade für Kleinunternehmen, so Wernecke.
Firmen müssen die Kosten tragen – Kritik aus der Wirtschaft
Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitgeber selbst tragen. Eine Erstattung der Kosten durch den Staat lehnt Bundesfinanzminister Olaf Scholz ab. Dass die Kosten für die Tests allein den Arbeitgebern aufgebürdet werden, stößt auf Kritik von Arbeitgeberseite. Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) bemängelt, gerade kleinere Unternehmen hätten nur wenig Zeit und Ressourcen für die Anschaffung ausreichender Mengen von Schnelltests, die innerbetriebliche Organisation der qualifizierten Testdurchführung sowie die zwangsläufig damit verbundene Testbürokratie. Der DMB fordert Test-Zuschüsse und organisatorische Unterstützung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. „Wer Schnelltests zwingend fordert, der darf die Unternehmen mit der Umsetzung nicht alleine lassen“, so DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.