Aktuelle Ausgabe

Newsletter

Abonnieren

Wie müssen Arbeitgeber mit Geschäftsgeheimnissen umgehen?

Artikel anhören
Artikel zusammenfassen
Teilen auf LinkedIn
Teilen per Mail
URL kopieren
Drucken

Wir haben für Teil 8 unserer Kolumne “So ist’s Arbeitsrecht” mit Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei FHM – Fuhlrott Hiéramente & von der Meden, gesprochen.

Personalwirtschaft: Es muss nicht immer gleich die geheimnisumwobene Coca-Cola-Formel sein: Auch eine Kundenliste kann für ein Unternehmen als Geschäftsgeheimnis gelten. Wie müssen Arbeitgeber damit umgehen?
Michael Fuhlrott: Vor zweieinhalb Jahren wurde das Geschäftsgeheimnisgesetz eingeführt und eine wesentliche Neuerung darin ist, was eigentlich als Geschäftsgeheimnis gilt: nicht allgemein bekannte Informationen von kommerziellem Wert, für die auch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden. In der Definition steckt also auch der notwendige Umgang damit. Wichtig ist also, dass Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse auch schützen. Das sind üblicherweise Kundenlisten, bestimmte Budgets, Margen.

Personalwirtschaft+Zugang wählen und weiterlesen:

Jahreszugang
Personalwirtschaft Digital

1 Monat gratis

  • Voller Zugriff auf alle digitalen Inhalte
  • Im Gratismonat jederzeit kündbar, danach 175,- € im Jahresabo
  • Best Value: 42% Ersparnis
Gratismonat starten

Monatszugang
Personalwirtschaft Digital

25,- € / Monat
im Monatsabo

  • Voller Zugriff auf alle digitalen Inhalte
  • 25,- € im Monatsabo
  • Jederzeit monatlich kündbar
Jetzt bestellen