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Gesetzesentwurf für Vaterschaftsurlaub vorgelegt

Es kommt wieder Bewegung in die Bemühungen um den Vaterschaftsurlaub. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) hat einen Entwurf zum Familienstartzeitgesetz vorgelegt, in dem die Freistellung für den Partner oder die Partnerin der Mutter direkt nach der Geburt geregelt ist. Darüber hatte am Freitag zuerst die ARD berichtet.

Zusätzlich enthält der Entwurf auch Informationen darüber, wie der „Urlaub“ bezahlt werden soll und inwieweit Alleinerziehende berücksichtigt werden. Im Detail ist geplant, dass sich der Partner oder die Partnerin der Mutter direkt nach der Geburt zehn Arbeitstage bezahlt freinehmen kann. Wer sein Kind alleine erzieht, kann statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus dem engen Umfeld benennen, die ihre Arbeit für den besagten Zeitraum niederlegen kann.

Wer bezahlt die Freistellung?

Anders als ursprünglich vorgesehen, soll der Arbeitgeber nicht einen erheblichen Teil des Vaterschaftsurlaubs finanzieren müssen. Stattdessen soll die Freistellung durch ein Umlageverfahren bezahlt werden. Dafür soll das gleiche Verfahren zum Einsatz kommen, dass es bislang für Mutterschutzleistungen gibt: Der Arbeitgeber zahlt die Umlage und bekommt die Bezüge von der Krankenkasse erstattet. Mit der Änderung reagierte die Bundesfamilienministerin wohl auf Kritik von KMU-Verbänden. Diese hatten noch im November 2022 kritisch geäußert, dass die bezahlte Freistellung kleine und mittelständische Unternehmen stark belasten würde.

Doch auch abgesehen von der Kostenfrage äußern Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter Kritik am Vaterschaftsurlaub. Gegenüber der F.A.Z. sprach sich Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, gegen neue Freistellungsansprüche jeglicher Art aus. Solche Ansprüche würden nicht dabei helfen, den Fachkräftemangel zu verringern, sondern die Situation eher noch angespannter werden lassen. Dennoch begrüße er, „dass viele Partner mit der Geburt ihrer Kinder mehr Verantwortung übernehmen wollen“. Dazu sei aber kein neues Gesetz nötig. „Elternzeit und Elterngeld geben Familien bereits seit Längerem die Möglichkeit, ab der Geburt im Job eine Pause einzulegen.“

Neben dem Vaterschaftsurlaub, auf den sich die regierenden Parteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, enthält der Entwurf für das Familienstartzeitgesetz auch eine neue Regelung für Eltern von Frühchen. Wenn ihr Kind vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wurde, erhalten sie einen weiteren Monat das Basiselterngeld. Der Gesetzesentwurf muss im nächsten Schritt vom Ressort abgestimmt werden.

(Der Artikel wurde am 3. April 2023 veröffentlicht und am 4. April aktualisiert.)

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.