Dass der zweite Elternteil künftig für zwei Wochen nach der Geburt des Kindes von der Arbeit freigestellt wird, rückt weiter in die Ferne. Wahrscheinlich soll der sogenannte Vaterschaftsurlaub erst 2024 kommen. Das hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) gegenüber der Funke Mediengruppe mitgeteilt. Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs wurde bereits bei der Regierungsbildung 2021 im Koalitionsvertrag festgehalten, verschiebt sich nun aber nach hinten. Der Grund dafür: Die aktuelle Krisenlage, die durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine, Inflation und Corona-Pandemie geprägt ist, sei nicht der richtige Zeitpunkt, um diesen umzusetzen.
Wer zahlt die Freistellung?
Paus äußerte sich auch dazu, wer für die Freistellung des zweiten Elternteils zahlen soll. Der Vaterschaftsurlaub soll im Mutterschutzgesetz festgehalten werden. Das würde bedeuten, dass die Arbeitgeber einen nicht unerheblichen Teil des Vaterschaftsurlaubs finanzieren müssen.
Dass Arbeitgeber die Freistellung des zweiten Elternteils zahlen sollen, stößt auf Kritik. Laut Gitta Connemann (CDU), Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, würden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen darunter leiden. „Ab Januar überschreiten die Sozialbeträge mit 40,45 Prozent zum ersten Mal wieder die 40-Prozent-Marke“, sagte sie kürzlich im Rahmen einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin. Es sei verantwortungslos, die Unternehmen noch mehr zu belasten. Paus kontert, dass man über die Höhe der Vergütung während der Freistellung sprechen könne. „Es müssen ja nicht unbedingt 100 Prozent sein“, sagt die Familienministerin.
Die Debatte um den Vaterschaftsurlaub kam vor rund einem Jahr erstmals intensiv in Deutschland auf. Kurz zuvor wurde die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie beschlossen. Sie gibt den EU-Mitgliedstaaten vor, dem zweiten Elternteil eine Freistellung nach der Geburt des Kindes von mindestens zehn Tage zu gewähren. In Deutschland gibt es hierfür laut Bundesfamilienministerium eine Ausnahmeregelung. Demnach erfüllt die Elternzeitregelungen in der Bundesrepublik bereits die Vorgabe.
Dieser Artikel vom 23. November 2022 wurde zuletzt am 28. November 2022 aktualisiert.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.