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Inklusion: Die wichtigsten Begriffe erklärt

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Diversität ist bereichernd. Das zeigen viele Studien und dieses Wissen ist inzwischen in der HR-Szene verankert. Ein Unternehmen kann sein Potenzial nur ausschöpfen, wenn es einen Raum gibt, in dem sich Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und verschiedenen Meinungen einbringen können und gleichzeitig zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Vergessen wird in der Debatte um mehr Vielfalt im Unternehmen oft die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Inklusion ist in Deutschland nach wie vor alles andere als selbstverständlich – auch oder gerade in der Arbeitswelt. Das zeigt unsere Analyse in der Titelstrecke der Oktober-Ausgabe der Personalwirtschaft.

Neben Zahlen, Daten und Fakten zur Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt, haben wir die wichtigsten Begriffe zum Thema zusammengetragen, die Sie kennen sollten. Denn es gibt eine Reihe an Vokabeln, die sich nicht selbst erklären. Ein Klick auf den jeweiligen Begriff öffnet die Definition.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ˇ

Zentrales Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure. Das AGG trat 2006 in Kraft und setzt mehrere EU-Richtlinien um.

Ausgleichsabgabe ˇ

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmenden sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Erreichen sie dieses Ziel nicht, müssen sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Außergewöhnliche Belastungen ˇ

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kann für Arbeitgeber eine finanzielle Belastung sein. Daher können Arbeitgeber aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe von den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern finanzielle Unterstützung erhalten (§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2e SGB IX und § 27 SchwbAV).

Barrierefreiheit ˇ

Gegenstände und Anlagen sind für Menschen mit Behinderung auffindbar, zugänglich und nutzbar. 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ˇ

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA).

Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung ˇ

Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes für Menschen mit Behinderung. Diese müssen so gestaltet sein, dass die Arbeitnehmenden die bestmögliche Leistung erbringen können.

Benachteiligungsverbot ˇ

Menschen dürfen wegen bestimmter Merkmale nicht benachteiligt werden.

Berufliche Anpassung ˇ

Qualifizierungsmaßnahme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ihre zuvor ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. 

Berufliche Rehabilitation ˇ

Leistungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben (wieder) ermöglichen beziehungsweise vereinfachen sollen.

Beschäftigungspflicht ˇ

Pflicht des Arbeitgebers, ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden einen bestimmten Anteil an schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ˇ

Instrument zur Wiedereingliederung von Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen erkrankt waren.

Disability Management ˇ

Maßnahmen zur Wiedereingliederung erkrankter Beschäftigter in den Beruf, um deren Leistungsfähigkeit zu stärken.

Fürsorgepflicht ˇ

Pflicht von Arbeitgebern gegenüber Menschen mit Schwerbehinderung. Sie sollen eine möglichst hohe Anzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen und die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen (§ 164 Absatz 4 SGB IX).

Inklusion ˇ

Die Rahmenbedingungen werden, im Unterschied zur Integration, so ausgestaltet, dass alle Menschen, ohne sich anpassen zu müssen, teilhaben können.

Integration ˇ

Einbindung, wobei die Rahmenbedingungen gleich bleiben. Integration erfordert, anders als die Inklusion, also ein gewisses Maß der Anpassung an die vorhandenen Gegebenheiten.

Integrationsamt ˇ

Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. In einigen Bundesländern heißt die Behörde Inklusionsamt.

Job Carving ˇ

Einzelne Tätigkeiten in einem Betrieb werden zu einem neuen Stellenprofil zusammengeführt.

Krankheitsbedingte Kündigung ˇ

Personenbedingte Kündigung, durch die Arbeitnehmende gekündigt werden können, wenn sie aufgrund einer Erkrankung ihre arbeitsvertragliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben können. Bei Schwerbehinderten ist die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes erforderlich.

Lohnkostenzuschuss ˇ

Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann den Zuschuss erhalten, um niedrigere Produktivität von Mitarbeitenden mit Behinderung auszugleichen.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) ˇ

(umgangssprachlich auch: Betriebspraktikum, Arbeitserprobung oder Probearbeit) Prüfung der Eignung eines Arbeitnehmers.

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) ˇ

Rehabilitationskonzept der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für Personen mit stark beeinträchtigter beruflicher Leistungsfähigkeit und einem erhöhten Risiko dauerhafter Erwerbsminderung, um deren Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern.

Mehrfachanrechnung ˇ

Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht gerecht werden. Dadurch soll Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig gerecht werden, ein finanzieller Anreiz gegeben werden, damit sie Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder erhalten.

Nachteilsausgleiche ˇ

Hilfen für Menschen mit Behinderung zum Ausgleich von Nachteilen und Kosten, die durch die Behinderung entstehen.

Nationaler Aktionsplan (NAP) ˇ

Plan, die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umzusetzen. Zentrale Themen sind inklusive Bildung und inklusive Berufsausbildung. Der nationale Aktionsplan wird alle fünf Jahre aktualisiert, zuletzt 2021.

Pflichtplätze (auch: Pflichtarbeitsplätze) ˇ

Anteil der Arbeitsplätze, die Arbeitgeber durch Menschen mit Behinderung besetzen müssen.

Profilmethode ˇ

Methode, um zu ermitteln, welche Arbeitsplätze und Tätigkeiten für Mitarbeitende geeignet sind.

Schwerbehinderung ˇ

Als schwerbehindert gilt, wer aufgrund einer körperlichen oder psychischen Einschränkung zu 50 Prozent oder mehr eingeschränkt ist. Der Grad der Behinderung wird durch die zuständigen Integrationsämter festgelegt.

Technische Arbeitshilfen ˇ

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es handelt sich um Hilfsmittel für den Arbeitsplatz (vgl. § 49 Absatz 8 Nummer 5 SGB IX). Technische Arbeitshilfen sind Geräte, die behinderungsbedingte Nachteile bei der Ausübung der Arbeit ausgleichen. Sie werden am Arbeitsplatz installiert, ausschließlich dort benutzt und sind auf die persönlichen Bedürfnisse der behinderten Beschäftigten abgestimmt.

Technischer Beratungsdienst (auch: Technischer Dienst oder Ingenieursfachdienst) ˇ

Angebot des Integrationsamtes oder der Agentur für Arbeit zur Beratung und Unterstützung bei der Neugestaltung oder der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen.

Unterstützte Beschäftigung ˇ

Schwerbehinderte Menschen arbeiten regulär in einem Betrieb, bei dem sie während der Qualifizierung und Ausbildung für bis zu drei Jahre von einem Jobcoach begleitet werden. 

Verzeichnis ˇ

Arbeitgeber müssen ein Verzeichnis über die bei ihnen beschäftigten Mitarbeitenden führen und dies auf Verlangen der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder dem Integrationsamt vorlegen.

Zustimmungsverfahren ˇ

Schwerbehinderte Menschen haben besonderen Kündigungsschutz. Wollen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, brauchen sie die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts. Erst dann ist die Kündigung gültig.

Zusatzurlaub ˇ

Schwerbehinderten Menschen steht nach SGB IX ein zusätzlicher Urlaub von in der Regel fünf Tagen im Jahr zu (bei Vollzeitbeschäftigung).

Zweiter Arbeitsmarkt ˇ

Arbeitsmarkt, in dem die Arbeitsplätze nur dank öffentlicher Förderung bestehen, zum Beispiel in Werkstätten für behinderte Menschen.

Catrin Behlau koordiniert die Magazinproduktion der Personalwirtschaft organisatorisch und thematisch. Sie leitet gemeinsam mit Matthias Schmidt-Stein die Redaktionen der HR-Medien von F.A.Z. Business Media. Ihre thematischen Schwerpunkte liegen im Berufsbild HR.