Personalwirtschaft: Seit März dieses Jahres können sich Kellogg-Mitarbeitende aufgrund der Menopause, Kinderwunschbehandlungen oder Gender Transition eine Auszeit nehmen. Sie nennen das „Recht auf Rückzug“. Was genau steckt dahinter?
Daniela Cocirta: Unsere Initiative „Recht auf Rückzug“ ist ein Gesprächsangebot und gleichzeitig die Option, sich in herausfordernden Lebenssituationen so unbürokratisch und flexibel von der Arbeit freistellen zu lassen, wie möglich. Betroffene Personen können mit dem People-Team oder ihrer Führungskraft ins Gespräch gehen und sich bis zu zwei Wochen freinehmen. In Extremfällen ist auch eine längere Auszeit möglich. Wir vertrauen den Führungskräften und den Mitarbeitenden, dass sie die richtige Entscheidung treffen.
Dafür müssen die Mitarbeitenden Ihnen als Arbeitgeber keine Krankschreibung des Arztes oder einer Ärztin vorlegen?
Nein.
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