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Recht auf Teilzeit streichen: Was sagt HR zum Vorschlag?

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Die Debatte um die „Lifestyle-Teilzeit“ tobt durch die politische Landschaft ebenso wie durch die sozialen Medien. Ausgelöst wurde sie durch einen Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – des Wirtschaftsflügels der CDU – für den anstehenden CDU-Bundesparteitag Anfang Februar. Der Titel: „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.

Gemäß dem Titel sieht der Antrag nicht vor, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit grundsätzlich abzuschaffen – Voraussetzung sollte allerdings das Vorliegen besonderer Gründe sein, wie die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder berufliche Weiterbildung. Im Umkehrschluss heißt das: Alle Beschäftigte, auf die dies nicht zutrifft, sollen kein Recht mehr auf Teilzeit bekommen.

Der Vorschlag der Mittelstandsunion ist eine Reaktion auf die stetig wachsende Anzahl der Teilzeitbeschäftigten. Im zweiten Quartal 2025 erreichte die Quote mit 40,1 Prozent ein neues Rekordhoch, berechnete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten wuchs im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3 Prozent auf 16,97 Millionen. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten sank dagegen um 0,7 Prozent auf 25,35 Millionen. Insgesamt lag die Zahl der Beschäftigten im Jahr 2025 mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen knapp unter dem Rekordjahr 2024. Gleichzeitig steckt die Wirtschaft insgesamt jedoch in einer Dauerkrise.

Was sagen HR-Experten und Wirtschaft?

Sind Menschen, die (freiwillig) keinen 40-Stunden-Job haben, faul oder selbstbestimmt? Zwischen diesen Polen bewegen sich – grob vereinfacht – die meisten Kommentare. Wir wollten wissen, wie Fachleute aus der der Wirtschaft und dem Personalwesen die Diskussion sehen.

Matthias Kempf ist Präsident des Bundesverbands der Personalmanager*innen (BPM). (Foto: BPM)

Matthias Kempf, Präsident des Bundesverbandes der Personalmanager*innen (BPM), betrachtet den Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ kritisch. „Er ist politisch geprägt und suggeriert, Teilzeit sei vor allem eine Frage von Bequemlichkeit oder des ‚Lifestyles‘. Das trägt aus unserer Sicht nicht zu einer sachlichen Debatte bei, im Gegenteil: Es blendet die Lebensrealitäten vieler Beschäftigter aus.“ In der Praxis seien Teilzeitentscheidungen häufig eng mit Betreuungsaufgaben, Pflegeverantwortung oder gesundheitlichen Belastungen verbunden. „Wer Teilzeit pauschal als ‚Lifestyle‘ etikettiert, vereinfacht komplexe Gründe und fördert Polarisierung statt Lösungen“, so Kempf.

Außerhalb der HR-Szene in der Forschung zeigt sich eine leicht andere Reaktion auf den Vorstoß aus dem CDU-Wirtschaftsflügel. Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, sieht das Hick-Hack um die Begrifflichkeit eher gelassen: „Aus ökonomischer Sicht ist im Prinzip nichts gegen Lifestyle-Teilzeit einzuwenden, denn in einer freien Gesellschaft sollte jeder Mensch selbst entscheiden dürfen, wie lange er oder sie arbeitet.“ Allerdings, so Fuest, sollten Unternehmen auch nicht gezwungen werden, Menschen in Teilzeit zu beschäftigen. „Die Mittelstandsunion verwendet den Begriff, um zwischen unterschiedlichen Gründen für Teilzeit- statt Vollzeitarbeit zu unterscheiden. Sicherlich geht es auch darum, zu provozieren und Aufmerksamkeit zu erlangen.“ Das stehe einer sachlichen Debatte aber nicht wirklich im Weg.

Brauchen wir überhaupt eine Veränderung der Rechtslage?

Jenseits der Diskussion um das als mehr oder weniger polemisch empfundene Etikett steht die Frage, ob die derzeitige Rechtslage noch funktioniert. Sollen Beschäftigte weiterhin einen Anspruch auf Teilzeit haben, ohne dass bestimmte Gründe dafür vorliegen müssen?

Dr. Reiner Piske ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Personalführung, DGFP. (Foto: DGFP/ Dräger)

„Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit hat sich grundsätzlich bewährt“, meint Dr. Reiner Piske, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Personalführung, DGFP. Er ermögliche individuelle Lebensmodelle und unterstütze Menschen, die ihre Arbeitszeit temporär oder dauerhaft anpassen müssen.

Piske weist zudem darauf hin, dass auch Unternehmen auf der Grundlage der aktuell bestehenden gesetzlichen Regelung des Teilzeitbefristungsgesetzes die Möglichkeit hätten, Teilzeit aus sachlichen und betrieblichen Gründen abzulehnen.

Einschränkungen des Anspruchs auf Teilzeit brauche es nicht, so Piske, wohl aber eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zu mehr gegenseitiger Flexibilität, etwa im Hinblick auf temporäre Mehrstunden, Projektphasen oder saisonale Erfordernisse. Außerdem schlägt der DGFP-Vorstand verbindlichere Regeln zur Rückkehr in Vollzeit und eine Stärkung von Arbeitszeitkonten, Teammodellen und Jobsharing vor.

Info

Auch BPM-Präsident Kempf hält die aktuelle Rechtslage „grundsätzlich für richtig“. „Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit sollte nicht an bestimmte Gründe geknüpft oder eingeschränkt werden.“ Eine Einschränkung des Teilzeitrechts sei aus Sicht des BPM auch „kein wirksamer Hebel gegen den Fach- und Arbeitskräftemangel, sie würde eher Vertrauen und Bindung schwächen und könnte dazu führen, dass Menschen dem Arbeitsmarkt teilweise oder ganz verloren gehen“. Stattdessen bräuchte es Rahmenbedingungen, die mehr Vereinbarkeit und Flexibilität ermöglichen, insbesondere eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts. „Ziel sollte sein, Arbeitszeiten so zu gestalten, dass sie zu Lebensphasen passen und gleichzeitig betriebliche und wirtschaftliche Anforderungen abbilden können“, sagt Kempf.

Clemens Fuest ist Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung. (Foto: ifo Institut)

Ifo-Chef Fuest meint dazu: „Wenn man Beschäftigten das Recht gibt, ohne Rücksicht auf Wünsche ihrer Arbeitgeber die eigene Arbeitszeit zu reduzieren, sollte man dafür triftige Gründe haben.“  Die Versorgung von Kindern oder älteren Angehörigen könne man als triftigen Grund ansehen. „In anderen Fällen finde ich es richtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einigen müssen. Viele Arbeitgeber wollen attraktiv sein für Beschäftigte und bieten freiwillig flexible Arbeitszeitmodelle an.“ Für Fuest ist besonders eines klar: „Staatlichen Zwang braucht man nicht.“

Reaktionen in der Politik

Der Vorschlag der Mittelstandsunion löste sowohl parteiintern als auch in der Koalition einige Kontroversen aus. So reagierte beispielsweise der stellvertretende SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer in einem Interview mit dem Deutschlandfunk mit Unverständnis: „Von Lifestyle-Arbeitnehmern sehe ich wenig in Deutschland und in meinem Land Rheinland-Pfalz … Die Unterstellung, dass wir ein Volk der faulen Arbeitnehmer sind, hat mit den Realitäten nichts zu tun.“

Schweitzer machte deutlich, dass Teilzeit in vielen Fällen durch strukturelle Faktoren wie fehlende Betreuungs- und Betreuungsangebote bedingt sei und nicht Ausdruck eines „Luxuswunsches“ oder einer Lebensstilentscheidung. Er betonte außerdem die hohe Zahl an geleisteten Überstunden im Jahr 2023, die zeigen, dass viele Beschäftigte – ob in Voll- oder Teilzeit – tatsächlich mehr statt weniger arbeiten.

Und auch innerhalb der CDU/CSU gibt es nicht nur Zustimmung. Der Sozialflügel der Union hat die Debatte zum Teil kritisch begleitet. So mahnte Dennis Radtke, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, dass bessere Rahmenbedingungen, etwa durch auskömmliche Kinderbetreuung, wichtiger seien, um Menschen überhaupt die Entscheidung für mehr Arbeitszeit zu ermöglichen; aktive politische Maßnahmen sei hier der richtige Ansatz, nicht das Herabwürdigen von Arbeitszeitmodellen.

Sind Schubladen noch zeitgemäß?

Die aufgeregte Debatte um die „Lifestyle-Teilzeit“ zeigt auch, wie sehr das Thema von wirtschaftlichen und politischen Strömungen abhängig ist. Noch vor wenigen Jahren wurden in verschiedenen Ländern groß angelegte Projekte zur Vier-Tage-Woche aufgelegt. In Island, Neuseeland und Spanien etwa verkürzten tausende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Feldversuchen ihre Arbeitszeit, während gleichzeitig wissenschaftlich untersucht wurde, wie sich die Produktivität entwickelt. In Island ist seither die 35-Stunden-Woche für die weit überwiegende Mehrheit die Norm.

Auch der Initiator von Deutschlands größter Studie zur Vier-Tage-Woche, Carsten Meier, meldete sich in der Lifestyle-Teilzeit-Debatte zu Wort: „Die Teilzeitquote ist aktuell auf Rekordniveau – aber genauso die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten.“ Die bekannten Schubladen wie Teilzeit und Vollzeit könnten mit solchen Entwicklungen nichts anfangen. „Aus unserer Arbeit mit mehreren tausend Beschäftigten in Pilotunternehmen sehen wir: Menschen wünschen sich individuelle Lösungen, egal, wie das Label heißt.“

Christina Petrick-Löhr betreut das Magazinressort Forschung & Lehre sowie die Berichterstattung zur Aus- und Weiterbildung. Zudem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft sowie den Deutschen Personalwirtschaftspreis.