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Ghosting: Behandle andere so, wie du selbst behandelt werden willst

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Sie werden es kennen, ob aus privatem oder beruflichem Kontext: Plötzlich ist der neue Bekannte, die Tinder-Verabredung oder auch der Recruiter einfach weg. Ohne Ankündigung, ohne Grund. Kontaktversuche werden ignoriert oder, so technisch möglich, geblockt. Man selbst bleibt ratlos zurück. Versetzt, hätte man früher gesagt. Heute ist man Opfer von „Ghosting“. Vom Erdboden verschwunden geistern die untoten Kontakte nur noch als Namen im Mailpostfach oder dem Smartphone herum, und ab und zu fragt man sich, was wohl aus ihnen geworden ist. Diese Art des Verhaltens gab es auch schon lange vor digitalen Kommunikationsmitteln. So schickte Henry VIII. seine Frau Anna von Kleve unter einem Vorwand aus der Stadt und annullierte dann ohne Vorwarnung den Ehevertrag. Miss Havisham aus dem Epos „Große Erwartungen“ von Dickens kam nicht einmal so weit, noch am Altar wurde sie im Hochzeitskleid geghostet.

Und auch die Arbeitswelt kennt dieses Verhalten – leider – nicht erst seit gestern. Viel zu verbreitet sind Klagen von Bewerberinnen oder Bewerbern, die nach mühevoller Vorbereitung und dem Versand ihrer Unterlagen im Unklaren gelassen werden – oft wochenlang, im schlimmsten Fall ewig. Nicht selten bleibt die automatisierte Eingangsbestätigung der einzige Kontakt zum Unternehmen, wenn überhaupt. Eine Candidate Journey ins Nirgendwo.

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