Die Entwicklung klingt konträr: Trotz einer Verstärkung des Fachkräftemangels ist die Zahl der befristeten Verträge im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken-Fraktion. Die Antwort bezieht sich auf zwei Studienergebnisse: Zum einen auf den Mikrozensus 2022 und zum anderen auf das IAB-Betriebspanel 2022.
Beide halten leicht unterschiedliche Zahlen bereit – was an der unterschiedlichen Befragungsgruppe liegen kann. Während für den Mikrozensus Haushalte und Privatpersonen befragt werden, ist das Betriebspanel eine Arbeitgeberbefragung. Beide Studien liefern den Aussagen der Verfasserinnen und Verfassern nach repräsentative Ergebnisse.
Demnach waren in Deutschland 2022 zwischen 3,24 Millionen (Mikrozensus) beziehungsweise 2,6 Millionen Menschen (IAB-Betriebspanel) befristet beschäftigt. Dem Mikrozensus zufolge sind das rund 8,7 Prozent aller Beschäftigten. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 3,13 Millionen. Meist ist die Anstellung der befristet Angestellten auf sieben bis zwölf Monate begrenzt.
Ausländer sind häufiger befristet angestellt
Doch wer sind die Menschen, die befristet eingestellt werden, und gibt es in den meisten Fällen einen Grund für die Befristung ihres Arbeitsvertrags? Laut den Ergebnissen des Mikrozensus sind Frauen und Männer fast gleich häufig befristet angestellt: Während 8,6 Prozent der Männer in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, sind es bei den Frauen 8,9 Prozent. Was den Migrationshintergrund angeht, werden Ausländer und Ausländerinnen weitaus häufiger befristet eingestellt als Deutsche (16,6 Prozent im Vergleich zu 7,5 Prozent). Hier ist aber unklar, ob andere Variablen – wie beispielsweise Berufsfelder eine Rolle spielen.
Zudem scheint das Alter eine große Rolle zu spielen. Jüngere Menschen erhalten weitaus häufiger einen befristeten Arbeitsvertrag als ältere. So sind knapp 28 Prozent der 15- bis 24-Jährigen befristet angestellt, während es bei den 55- bis 64-Jährigen nur 3,3 Prozent sind.
Einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags gibt es meist nicht. Wie die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels zeigen, waren 2022 rund 1,48 Millionen Beschäftigungsverhältnisse sachgrundlos befristet (58 Prozent). Aus dem IAB-Betriebspanel ergibt sich auch, dass von 2,6 Millionen befristeten Beschäftigten rund 406.000 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen wurden (15,6 Prozent), bei etwa 309.000 wurde der bestehende Arbeitsvertrag befristet verlängert (11,9 Prozent). Das Beschäftigungsverhältnis wurde dahingegen bei circa 202.000 Menschen nach Ablauf der Frist beendet (7,8 Prozent). Der Rest arbeitet aktuell in einem befristeten Verhältnis.
„Die anhaltend hohe Zahl der Befristungen ist alarmierend und passt so gar nicht zum beklagten Fachkräftemangel„, wird die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Susanne Ferschl, in den Medien zitiert. Eine Befristung sorge bei den Betroffenen dafür, dass sie das Gefühl hätten, auf der „Abschussliste zu stehen“ und mehr „einstecken würden“, um ihre Arbeit nicht zu verlieren. Das solle sich ändern. Von der Bundesregierung fordert Ferschl deshalb: „Die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag sachgrundlos zu befristen, ist ersatzlos aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen.“
Info
Eine sachgrundlose Befristung ist nur bei Neueinstellungen möglich. Die Befristung ist für maximal zwei Jahre möglich. Während dieser zwei Jahre darf die Befristung maximal dreimal verlängert werden. Zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gelangen Sie hier.
Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.

