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Entgelttransparenz gewünscht, aber Gesetz weitgehend unbekannt

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Das Entgelttransparenzgesetz gilt in Deutschland bereits seit mehreren Jahren. Den meisten Berufstätigen ist es jedoch unbekannt. Das ist gerade deshalb schade, da zahlreiche Beschäftigte (vier von zehn) gerne mehr über die Lohnstruktur in ihrem Unternehmen Bescheid wüssten. Sie bleiben aber wahrscheinlich inaktiv, da sie nicht wissen, dass sie ein Anrecht darauf haben, bestimmte Gehälter von Kolleginnen und Kollegen zu kennen. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Studie der Arbeitgeber-Vergleichsplattform kununu. Für die Analyse wurden im vergangenen Februar gut tausend Arbeitnehmende befragt, davon je die Hälfte männlich und weiblich sowie jeweils die Hälfte mit und ohne Hochschulabschluss.

Wie viele Beschäftigten kennen ihren Anspruch auf Gehaltstransparenz?

Das Entgelttransparenzgesetz soll für Transparenz der Lohnstrukturen im Unternehmen sorgen und insbesondere dazu beitragen, dass geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede abgeschafft werden. Mit dem Gesetz haben Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden seit dem 8. Januar 2018 einen individuellen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber auf Anfrage darlegt, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Doch nur 12 Prozent der Beschäftigten ist dieser Auskunftsanspruch bekannt und lediglich 8 Prozent geben an, schon davon Gebrauch gemacht zu haben. Warum die meisten bislang über ihre Rechte nicht Bescheid wussten, geht aus der Studie nicht hervor.

Als die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer danach gefragt wurden, ob sie gerne eine solche individuelle Anfrage zu ihren Gehaltskriterien im Unternehmen stellen würden, bejahten dies insgesamt 39 Prozent. Bei Frauen lag der Anteil mit 48 Prozent höher und von den weiblichen Befragten zwischen 18 und 29 Jahren sind sogar 59 Prozent daran interessiert, ihr Auskunftsrecht anzuwenden.

Gender Gap ja, aber nicht beim eigenen Arbeitgeber

Wohl auch, da sich viele der Befragten durchaus über den Gender Pay Gap im Klaren sind. Rund neun von zehn Befragten (88 Prozent) glauben, dass es in den Betrieben hierzulande eine solche Lohnlücke gibt. Interessanterweise vermutet aber nur etwas mehr als ein Drittel (35 Prozent), dass diese bei ihrem eigenen derzeitigen Arbeitgeber vorhanden ist, wobei Frauen mit einem Anteil von 40 Prozent etwas skeptischer sind, was geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede bei ihrem Unternehmen betrifft als Männer.

Nichtsdestotrotz wäre die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmenden unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen gerne über die Gehaltssituation in ihrem Unternehmen informiert, wobei das Interesse der Frauen auch hier höher ist. So wünschen sich drei Viertel (74 Prozent) der weiblichen und die Hälfte der männlichen Befragten (51 Prozent), dass ihr aktueller Arbeitgeber die tatsächlichen Vergütungsverhältnisse veröffentlicht.

Ute Wolter ist freie Mitarbeiterin der Personalwirtschaft in Freiburg und verfasst regelmäßig News, Artikel und Interviews für die Webseite.