Die Verdienstgrenze für Minijobber wird ab dem 1. Januar 2026 auf 603 Euro pro Monat steigen. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, wird die Grenze weiter auf 633 Euro ausgeweitet, wie aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervorgeht.
Derzeit liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Diese Zahl wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Damit Minijobber bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden das gesetzliche Minimum verdienen können, steigt die Grenze jedes Mal, wenn der Mindestlohn erhöht wird.
Anstieg des Mindestlohns
Und das ist aktuell der Fall. Der gesetzliche Mindestlohn, der ebenfalls für Minijobs gilt, wird zum 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Im Jahr 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro.
Fast sieben Millionen Minijobber sind von der Erhöhung betroffen, so viele waren im dritten Quartal 2025 bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Davon arbeiteten rund 6,7 Millionen im Gewerbe, die meisten, etwa 1,1 Millionen, im Handel sowie in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Justin Geschwill ist Volontär der Personalwirtschaft.

