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Wie transparent müssen Gehälter sein?

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Wir haben für Teil 53 der Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht“ mit Stefan Gatz, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Esche Schümann Commichau, über bisherige und anstehende Regelungen zur Entgelttransparenz gesprochen.

Personalwirtschaft: Herr Gatz, in Deutschland gibt es seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz. Wozu verpflichtet es die Arbeitgeber?
Stefan Gatz:
 Das Entgelttransparenzgesetz hat das Gebot der Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern konkretisiert, das seit je tief in unserer Rechtsordnung verankert ist. Gleichzeitig hat es den Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch verschafft, damit sie prüfen können, ob sie im Verhältnis zum anderen Geschlecht nicht schlechter bezahlt werden. Zuvor folgte nur aus dem Betriebsverfassungsgesetz ein Anspruch auf Erläuterung der Berechnung und Zusammensetzung des eigenen Entgelts. 2017 wurde dann erstmals mit dem Entgelttransparenzgesetz ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt.

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