Personalwirtschaft: Frau Sideri, Sie beraten unter anderem Unternehmen hinsichtlich der Durchführung von Sabbaticals. Was genau ist eigentlich ein Sabbatical?
Smaro Sideri:Ein Sabbatical ist eine begrenzte Auszeit vom Arbeitsleben. Sie findet während des Arbeitslebens statt und nicht erst danach in der Rente oder zwischen zwei Jobs. Was man in der Auszeit macht, ist egal. Man kann reisen, einen Angehörigen pflegen, oder mehr Zeit in ein Hobby oder ein Projekt investieren.
Was müssen Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten, wenn sie ihren Mitarbeitenden ein Sabbatical ermöglichen möchten?
Sie haben hier ziemlich viele Freiheiten. Denn es gibt keine gesetzlichen Regelungen für ein Sabbatical. Einzelne Branchen haben deshalb in Tarifverträgen geklärt, wie das Unternehmen und die entsprechenden Mitarbeitenden Sabbaticals gestalten können. Das ist beispielsweise im öffentlichen Dienst der Fall. Manche Arbeitgeber – meist sind das solche mit vielen Beschäftigten – haben zudem interne Regelungen diesbezüglich aufgestellt. Das muss, wenn es einen Betriebsrat gibt, in Absprache mit diesem geschehen. Gibt es keine entsprechenden Tarifverträge oder hat ein Unternehmen keine internen Regelungen diesbezüglich festgelegt, ist ein Sabbatical reine Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer.
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