Deutsche Unternehmen kürzen derzeit Tausende von Arbeitsplätzen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber unterm Strich ist allen gemeinsam: Wenn Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Entscheidung treffen, Geschäftsfelder aufzugeben, Prozesse zu verschlanken oder sich auf die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen zu fokussieren, kann ein Personallabbau unumgänglich sein.
Eine faire Entlassungs- beziehungsweise Trennungspolitik umfasst heute ein Bündel von Maßnahmen. Zum Beispiel in Form von Beschäftigungsgesellschaften, Vorruhestandsregelungen, Sozialplan mit und ohne Abfindung, Altersteilzeit oder aber einen Aufhebungsverträge mit Abfindung (sogenannte Freiwilligenprogramme, die manchmal auch ein Karrierecoaching umfassen).
Wenn der Personalabbau mit Abfindungen verbunden ist, stellen sich grundsätzlich zwei Fragen:
- In welchen Fällen kann oder muss der Arbeitgeber ein Angebot unterbreiten?
- Welche Abfindungshöhen müssen Arbeitgeber in ihr Trennungsbudget einkalkulieren?
Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf eine Abfindung. Ein Recht auf eine „Entschädigungszahlung“ entsteht nur
- bei betriebsbedingten Entlassungen und gleichzeitiger Kündigung nach § 1 a KSchG (das heißt im Klartext: Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage) und
- wenn Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer/Arbeitsnehmerinnen einen Aufhebungs- beziehungsweise Abwicklungsvertrag abschließen oder sich beide vor Gericht einigen (Vergleich).
Freiwillige Abfindungszahlungen bieten Unternehmen an, wenn bei größerem Personalabbau im Betrieb ein Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart wird. Die Abfindung soll den Zeitraum bis zu einer neuen Beschäftigung des Arbeitnehmers überbrücken.
Faustformel und Faktor 1,0 sind nur der Richtwert. Was ist marktüblich? Je nach Branche und Unternehmensgröße zahlen Firmen laut Benchmark-Studie 2026 sehr unterschiedlich. Der Abstand zwischen höchstem und niedrigstem Faktor ist erheblich.
Weiter im Artikel:
- Abfindungsfaktoren in 10 Branchen, von Transport bis Finanz
- Der Vergleich nach Unternehmensgröße
- 6 Faktoren, die den Betrag in der Verhandlung bewegen
- Sprinterprämie und Steuerregeln seit 2025
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