Der Plan von Bundesfamilienministerin Katrin Prien (CDU), das Elterngeld möglicherweise um zwei Monate zu kürzen, sorgte in den vergangenen Monaten für heftige Debatten. Laut einem Dokument, über das zunächst das ARD-Hauptstadtstudio berichtete, hat das Ministerium nun neue Vorschläge entwickelt. Eine Kürzung ist damit voraussichtlich vom Tisch, das Elterngeld soll weiterhin für 14 Monate ausgezahlt werden.
Wie hoch soll das Elterngeld künftig sein?
Der Mindestbetrag des Elterngelds wird von 300 auf 330 Euro erhöht, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Beide Elternteile können im vorgeschlagenen Modell jeweils vier Monate Elterngeld mit einem Bezug von 80 Prozent ihres Nettolohns nehmen und weitere sechs Monate untereinander aufteilen. Für diese folgenden Monate erhalten die Eltern allerdings dann nur noch 50 Prozent ihres Nettolohns. Dieser wird zudem unter Einbezug von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld berechnet. Für Alleinerziehende soll die Bezugsdauer bei bis zu 14 Monaten liegen. Bislang lag die Höhe des sogenannten Basiselterngelds in der Regel bei 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes verdient wurde.
Was sagen Fachleute?
Einige Expertinnen und Experten sehen die geplante Reform kritisch. Eine davon ist Sandra Runge. Sie ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und hat sich auf die Themen Mutterschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg spezialisiert. Aus ihrer Sicht werden durch die Änderungen insbesondere berufstätige Mütter benachteiligt, da diese in der Praxis gerade auch die späteren Monate Elternzeit nehmen, für die es nach den neuen Plänen weniger Geld geben soll. „Mütter beziehen deutlich länger Elterngeld als Väter und haben vor der Geburt im Schnitt ohnehin weniger verdient“, sagt Runge. Wer sich länger um sein Baby kümmert, würde mit dem geänderten Elterngeld finanziell schlechter gestellt.
Runge kritisiert außerdem die neue 4-6-4 Regel: „Die vollen 14 Monate gibt es nur, wenn beide Elternteile mindestens vier Monate nehmen. Kann der Partner das beruflich nicht umsetzen, wird vor allem die Mutter die Lücke tragen“, sagt die Rechtsanwältin. „Zudem kann sie dann statt bisher 12 Monate nur noch maximal 10 Monate Elterngeld – abzüglich der Mutterschaftsleistungen – beantragen.“
Mehr Väter in Elternzeit
In der Theorie soll die Elterngeldreform mehr Teilhabe für arbeitende Mütter und bessere Anreize für Väter schaffen, Elternzeit zu nehmen. Laut statistischem Bundesamt waren 2025 nur 3 Prozent von erwerbstätigen Vätern mit Kindern, die jünger sind als drei Jahre, in Elternzeit. Bei Frauen waren es fast 46 Prozent.
Prien sagte in einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio, dass mit der aktuellen Elternzeitregelung viele Mütter aus einer Teilzeiteinstellung nicht herauskommen würden. Die Änderungen sollten daher einen „positiven Beschäftigungseffekt“ vor allem für Mütter in Vollzeit bringen.
Dafür seien jedoch die Rahmenbedingungen nicht gegeben, meint Runge: „Fehlt der Kitaplatz oder zieht der Partner nicht mit, ist eine frühere Rückkehr gar nicht möglich. Dann sinkt das Familieneinkommen genau in der Phase, in der die Mutter das Kind betreut.“ Somit würde die finanzielle Abhängigkeit vom Partner verstärkt, was sich wiederum langfristig auf Einkommen und Rente auswirke. „Das ist Gleichstellung auf Kosten der Mütter.“
Auch den finanziellen Anreiz für Väter schätzt Runge als begrenzt ein: „Das höhere Elterngeld in den ersten vier Monaten dürfte bei vielen verpuffen, weil es auf 1.900 Euro im Monat gedeckelt ist.“ Ihr Vorschlag: Den Elterngeldhöchstsatz an die Inflation anzupassen und den Vaterschaftsurlaub umzusetzen, den eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bereits seit 2022 vorsieht. Ein dementsprechendes Gesetz wurde unter der Ampel-Koalition diskutiert, aber letztendlich gekippt.
Was Unternehmen tun können
Inwiefern würden die Änderungen, sollten sie umgesetzt werden, Unternehmen betreffen? Am Anspruch auf Elternzeit ändert sich nach aktuellem Stand nichts. Doch zwei Entwicklungen, sagt Runge, seien für Unternehmen relevant: „Erstens dürften mehr Väter länger ausfallen, voraussichtlich gezielt vier Monate. Das betrifft die Personalplanung, Vertretungsregelungen und gerade auch Führungspositionen.“
Zweitens, so Runge, müssten sich Arbeitgeber darauf einstellen, dass mit dieser Elterngeldregelung viele Mütter früher an die Arbeitsstelle zurückkehren würden, da ein Elternteil maximal nur noch zehn Monate Basiselterngeld beziehen kann. „Damit der Wiedereinstieg fair und reibungslos funktioniert, sollten Unternehmen deshalb früh das Gespräch suchen und flexible Einstiegsmodelle anbieten, etwa Teilzeit, mobiles Arbeiten oder eine schrittweise Rückkehr.“
Runge rät außerdem dazu, Elternzeit von Vätern genauso selbstverständlich zu behandeln wie die von Müttern. „Wer Vätern signalisiert, dass vier Monate Auszeit der Karriere schaden, riskiert nicht nur Fachkräfte, sondern bewegt sich aufgrund von Benachteiligungen aufgrund der Elternschaft auch auf rechtlich dünnem Eis.“
Unterstützen könnten Unternehmen konkret durch eine freiwillige Aufstockung des Elterngeldes, durch eine bezahlte Freistellung des Partners nach der Geburt, geregeltes Wiedereinstiegs-Onboarding und durch Hilfe bei der Kinderbetreuung. „Und mit Blick auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie lohnt es sich, die eigenen Gehaltsstrukturen darauf zu prüfen, ob Elternzeiten bei Gehaltsentwicklung und Beförderungen zum Nachteil werden“, so Runge.
SPD: Väterzeit überfällig
Vonseiten des Koalitionspartners SPD will man angesichts der neuen Pläne vor einer abschließenden Einschätzung erst auf den finalen Gesetzentwurf warten. Eine der kritischen Stimmen hinsichtlich der seinerzeit diskutierten Kürzungen der Bezugsdauer beim Elterngeld war seinerzeit der hessische Bundestagsabgeordnete Felix Döring, der unter anderem dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aangehört.etzt forderte er der Augsburger Allgemeinen gegenüber die seiner Meinung nach längst überfällige Einführung einer sogenannten Familienstartzeit. Sein Vorschlag: Eine bezahlte Freistellung von Vätern nach der Geburt für vier Wochen könne über die U2-Umlage finanziert werden.
Das Umlageverfahren U2 gleicht die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft aus. Seit dem 1. Januar 2006 ist die Teilnahme daran für alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtend. Auf diese Weise, meint Döring, würden Steuerzahler nicht behelligt und der Bundeshaushalt entlastet.
Weitere Reaktionen
Vonseiten der Linkspartei kam unterdessen Kritik an der aus ihrer Sicht zu niedrigen geplanten Erhöhung beim Elterngeld. Fraktionschefin Heidi Reichinek bezeichnete die Anhebung des Mindestsatzes von 30 Euro als „lächerlich“ im Anbetracht der gestiegenen Inflation. Das Elterngeld wurde tatsächlich seit 2007 nicht mehr erhöht
„Am Ende entscheidet sich an den Vätern, ob die Reform den Gender Pay Gap verkleinert oder vergrößert“, zieht derweil Rechtsanwältin Runge ihr Fazit. „Allein darauf zu setzen, dass mehr Männer Sorgearbeit übernehmen und gleichzeitig Mütter finanziell schlechter zu stellen, halte ich für schwierig.“
Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.

