Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine Mitarbeiterin ist seit fünf Wochen wegen „psychischer Erschöpfung“ krankgeschrieben. Dann taucht auf ihrem öffentlichen Social-Media-Profil ein Foto auf – sie steht lächelnd am Ziel eines Stadtmarathons, die Finisher-Medaille hängt um ihren Hals. Der Personalleiter ist fassungslos. Kann er jetzt einen Detektiv beauftragen? Die Antwort lautet: vielleicht. Aber nur wenn sehr konkrete Voraussetzungen erfüllt sind – und das ist weitaus seltener der Fall, als viele Arbeitgeber vermuten. Einen Privatdetektiv zu beauftragen, zählt im Arbeitsverhältnis nicht zu den Routineinstrumenten, daher sollte HR die Schranken und Rechtsrisiken vorher gut analysieren. Was sagt das Arbeitsrecht? Was kostet ein Detektiv und was sind Warnsignale? Und was sagt ein Detektiv selbst zu seiner Arbeit? Wir haben nachgefragt. Unser Deep Dive zum Detektiveinsatz für HR.
„Der Einsatz von Detektiven kommt in der Praxis nur selten vor, da die gesetzlichen Hürden für einen rechtmäßigen Einsatz sehr hoch sind“, sagt Isabel Hexel, Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Oppenhoff in Köln. „Generell ist bei dem Einsatz von Detektiven Vorsicht geboten.“ Andererseits kann dies in Härtefällen ausschlaggebend sein, wie Dr. Christoph Alexander Kurzböck weiß: „Die gewonnenen Erkenntnisse können für arbeitsrechtliche Maßnahmen – insbesondere Kündigungen oder Schadensersatzforderungen – entscheidend sein.“ Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei der Kanzlei Rödl.
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