DHL scheitert vor Gericht: Wie Arbeitgeber bei öffentlicher Kritik von Angestellten richtig handeln

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Der DHL-Standort Leipzig kündigte einem Mitarbeiter, nachdem er öffentlich über Rüstungstransporte am Leipziger Flughafen und die Kundenbeziehung seines Arbeitgebers gesprochen hatte. Das Arbeitsgericht Leipzig erklärte die Kündigung für unwirksam und legte damit offen, welche Fehler DHL in diesem Verfahren gemacht hat.

Was genau passiert ist und warum das Gericht so entschieden hat. Außerdem erklären Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler, wie Arbeitgeber vorgehen sollten, damit eine Kündigung wegen öffentlicher Kritik oder der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht tatsächlich Bestand hat.

Der Fall: Was hat DHL-Mitarbeiter Christopher Tersch genau getan?

Am 23. August 2025 fand ein politischer Protestmarsch zum Leipziger Flughafen statt: der „March to Airport“. Es ging um Waffenlieferungen an Israel. Mit dabei war auch Christopher Tersch. Er entlädt Fracht beim DHL-Logistikdrehkreuz Leipzig/Halle, ist Verdi-Vertrauensmann und hat ein Problem mit Waffenlieferungen.

Auf dem Protestmarsch sprach er das öffentlich aus. Er hielt eine Rede vor dem Flughafen, in der er die Rüstungstransporte kritisierte. Er nannte Rheinmetall als Kunden seines Arbeitgebers DHL und schilderte, militärische Fracht würde intern bevorzugt abgefertigt werden.

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