VW kündigt Tarifverträge: Tausende Euro Jahresvergütung auf dem Spiel

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Die Krise der deutschen Automobilindustrie geht in eine neue Runde: Gestern hat die Volkswagen AG nach einem Treffen mit Arbeitnehmervertretern in Hannover die Kündigung einer Reihe von Haustarifverträgen zum Jahresende bekannt gegeben. Nach Angaben der IG Metall handelt es sich um zehn Verträge. Das Unternehmen selbst wollte keine konkrete Zahl nennen.

Welche zehn Tarifverträge Volkswagen zum Jahresende gekündigt hat

Die Liste umfasst laut IG Metall folgende Verträge: den Entgelttarifvertrag, den Manteltarifvertrag, den Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung, den Tarifvertrag „Tarifliche Zulage“, den Tarifvertrag über die Gewährung einer tariflichen Zusatzvergütung (T-ZUV), den Tarifvertrag über Leistungs- und Personalbemessung, den Tarifvertrag für Beschäftigte mit besonderen Arbeitszeiten, die §§ 6 und 18 des Ausbildungstarifvertrags sowie den Rahmentarifvertrag und den Entgelttarifvertrag für Beschäftigte mit Spezialisten- oder Führungsfunktionen (TarifPlus).

Ausdrücklich nicht betroffen ist der Zukunftstarifvertrag, der die bis Ende 2030 die unkündbare Beschäftigungssicherung enthält. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben damit weiterhin ausgeschlossen. Alle anderen zentralen Vereinbarungen stehen jedoch zur Disposition.

Welche Rolle der Zukunftstarifvertrag 2024 und die Revisionsklausel dabei spielen

Ende 2024 hatten VW und IG Metall nach einem langen und harten Tarifkonflikt den sogenannten Zukunftstarifvertrag abgeschlossen. Er enthält neben der Beschäftigungssicherung auch Investitionszusagen für die Standorte sowie eine Vereinbarung über einen sozialverträglichen Personalabbau. Zum Vertrag gehört außerdem eine Revisionsklausel: Sie erlaubt es beiden Seiten, erneut an den Verhandlungstisch zu kommen, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich verändert haben.

Auf dieser Grundlage hatte die IG Metall ein Überprüfungsgespräch für den 30. September beantragt – sie wollte wissen, ob VW noch zu seinen Investitionszusagen für die Standorte steht. Das Ergebnis war aus Gewerkschaftssicht ernüchternd: VW habe erhebliche Zweifel angemeldet, die 2024 vereinbarten Investitionen wie zugesagt umsetzen zu können, und fordere weitere Einschnitte zulasten der Beschäftigten, heißt es von der IG Metall

Am selben Tag verkündete der VW-Vorstand die Kündigung der Tarifverträge. Das Überprüfungsgespräch wird fortgesetzt: Die IG Metall besteht darauf, dass VW offene Fragen im Detail beantworten muss. Ihrer Position nach gilt alles aus dem Zukunftstarifvertrag 2024 unverändert fort – insbesondere die vereinbarten Investitionen und Zukunftssicherungen für die Standorte.

Wie VW-Personalvorstand Meiswinkel die Tarifkündigungen begründet

Arne Meiswinkel, Personalvorstand der Marke Volkswagen und Mitglied der erweiterten Konzernleitung sowie Tarifverhandlungsführer, begründete in der Mitteilung des Konzerns den Schritt mit dem gravierend verschärften wirtschaftlichen Umfeld: chinesische Hersteller, die mit günstigen Exporten nach Europa drängten, geopolitische Spannungen und Handelsbarrieren. Mit der fristgerechten Kündigung der Tarifverträge wolle das Unternehmen einen Verhandlungsraum öffnen, um die Verträge an den aktuellen „Kostendruck“ anzupassen. Die parallel von der IG Metall gestellte Entgeltforderung von fünf Prozent bezeichnete VW als „nicht passend zur aktuellen Lage“.

Was VW-Beschäftigte durch die Tarifkündigungen finanziell verlieren könnten

Der VW-Betriebsrat hat als Antwort auf die Kündigung der Tarifverträge eine Sonderausgabe seiner Publikation „Mitbestimmen“ veröffentlicht. Darin rechnet der Betriebsrat beispielhaft die finanzielle Dimension einzelner Regelungen vor. Die tarifliche Zulage – früher als Leistungsorientierte Vergütung (LOV) bekannt – beträgt derzeit 167 Euro pro Monat, was für alle Tarifbeschäftigten rund 2.000 Euro im Jahr bedeutet. Hinzu kommt die Tarifliche Zusatzvergütung (T- ZUV): Beschäftigte können sie bisher in sechs zusätzliche freie Tage pro Jahr wandeln oder sich auszahlen lassen – im August als Extrazahlung in Höhe von 27,5 Prozent der jeweiligen Entgeltstufe. Beim in der Fertigung gängigen Eckentgelt entspricht das rund 1.130 Euro, in der höchsten Tarifstufe 2.120 Euro.

Welche besonderen Risiken die erstmalige Kündigung des Manteltarifvertrags und der Ausbildungsregelungen bergen

Besonderes Gewicht hat die Kündigung des Manteltarifvertrags. Dieser regelt nach Darstellung des Betriebsrats nicht nur formale Rahmenbedingungen, sondern bildet das inhaltliche Herzstück des Haustarifs: Arbeits- und Urlaubszeiten, Schutzregelungen für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte sowie Zuschlagsregelungen. Im Tarifkonflikt 2024 hatte VW den Manteltarifvertrag noch nicht gekündigt. Damals wurden insgesamt vier Verträge gekündigt; jetzt sind es zehn.

Ebenfalls betroffen ist die Übernahmeregelung für Ausgebildete. Details dazu blieb der Vorstand laut Betriebsrat schuldig. Die IG Metall sieht darin nicht nur eine Verschlechterung für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen, sondern auch ein Risiko für die langfristige Fachkräftesicherung im Unternehmen.

Wie IG Metall und Betriebsrat auf die VW-Tarifkündigungen reagieren

Die Reaktion der Arbeitnehmerseite fiel eindeutig aus. Gesamtbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo erklärte: „Der Vorstand glaubt offenbar, uns erpressen zu können: einfach Werke mit dem Aus bedrohen und dann zusätzlich im nächsten Schritt die nächsten Tarifeinschnitte durchsetzen wollen. Aber diese Rechnung wird nicht aufgehen. Schon 2024 sind wir mit Verzicht über alle Beschäftigtengruppen an die Grenze des Vermittelbaren gegangen. Das wird sich nicht wiederholen.“ Cavallo rechnet mit einer „heftigen Auseinandersetzung zum Jahreswechsel“.

IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger, der die Haustarif-Verhandlungen auf Gewerkschaftsseite führt, sprach von einem „üblen Foul an der Belegschaft“ und einem „schamlosen Versuch, in die Geldbeutel der Beschäftigten greifen zu wollen“. „Das werden wir nicht hinnehmen“, sagt Gröger.

Wie weit ist der Stellenabbau bei VW bereits fortgeschritten?

Unabhängig von der aktuellen Tarifauseinandersetzung kommt der 2024 vereinbarte Stellenabbau nach VW-Angaben offenbar planmäßig voran. Rund 30.000 Beschäftigte haben nach Unternehmensangaben ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen vertraglich fixiert, die meisten davon bei der Marke VW. Vereinbart sind konzernweit 50.000 Stellen bis 2030, Porsche und Audi eingeschlossen. Darüber hinaus will VW weltweit weitere 50.000 Jobs streichen – wie VW-Chef Oliver Blume gegenüber den Beschäftigten im Juli angekündigt hatte, etwa die Hälfte davon in Deutschland. Hierzu gibt es bislang noch keine Einigung.

Was die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG für VW-Beschäftigte ab Januar bedeutet

Zurück zur Kündigung der Tarifverträge: Rechtlich gilt nach der Kündigung zum 31. Dezember zunächst die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG (Tarifvertragsgesetz): Die bisherigen Regelungen bleiben für bereits beschäftigte, gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende erhalten, bis eine neue Einigung getroffen oder eine anderweitige Abmachung geschlossen wird. Für die Beschäftigten ändert sich damit zum 1. Januar 2027 zunächst nichts. Einseitige Verschlechterungen durch den Arbeitgeber sind in der Nachwirkungsphase nicht möglich.

Allerdings endet mit dem Ablauf der Tarifverträge zugleich die Friedenspflicht. Die IG Metall wäre ab dem Jahreswechsel – nach gescheiterter Schlichtung – zum Arbeitskampf berechtigt. Weitere Verhandlungsrunden sind für die zweite Oktoberhälfte geplant. Cavallo und Gröger haben angekündigt, den Druck zu erhöhen, es stünde „ein heftiger Tarifkonflikt an“.

Was die HR-Community zur VW-Tarifkündigung diskutiert

Die Causa VW beschäftigt nicht nur die direkt Betroffenen. Auch in den sozialen Netzwerken wird intensiv darüber debattiert, ob die in wirtschaftlich guten Tagen in Unternehmen wie VW oder Mercedes vereinbarten Regelungen noch zeitgemäß seien. So schrieb beispielsweise der Arbeitsrechtler Dr. Kilian Friemel auf Linkedin, er habe „durchaus Verständnis für den Wunsch nach möglichst guten Löhnen. Aber müsste man nicht auch einmal wieder bei allen Sonderlocken“ auf ein vernünftiges Maß kommen? Und die Payroll-Expertin Carola Schlotthauer schrieb ebenfalls auf Linkedin zu den aktuellen Lohnforderungen der IG Metall, dass „Gewerkschaften an der Realität vorbei” verhandelten. In manchen Phasen gehe es nicht darum, „mehr Geld herauszuholen, sondern Arbeitsplätze zu sichern. Und somit kann es bei Krisenzeiten auch mal zu einer Nullrunde kommen”.

Christina Petrick-Löhr betreut das Magazinressort Talent & Learning sowie die Berichterstattung zur Aus- und Weiterbildung. Zudem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft sowie den Deutschen Personalwirtschaftspreis. Foto: FBM

Christina Petrick-Löhr betreut das Magazinressort Talent & Learning sowie die Berichterstattung zur Aus- und Weiterbildung. Zudem ist sie verantwortlich für die redaktionelle Planung verschiedener Sonderpublikationen der Personalwirtschaft sowie den Deutschen Personalwirtschaftspreis.