Drei Stolperfallen beim mobilen Arbeiten
Wie steht es mit der Unfallversicherung beim mobilen Arbeiten? Und wie wird sichergestellt, dass firmeninterne Daten immer noch geschützt sind, auch wenn die Arbeitnehmer von den unterschiedlichsten Orten aus arbeiten? Diese Dinge gilt es bei der Einführung von mobilem Arbeiten zu beachten.
Unfallversicherung
Bei der Arbeit an unterschiedlichen Orten ist es nicht immer ganz einfach, zwischen Arbeits- und Freizeitsituation zu unterscheiden. Wann ist man noch über den Arbeitgeber versichert und wann nicht mehr? Wie genau hier auf Details geachtet werden muss, zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts in München vom Juli 2019. Damals entschieden die Richter, dass selbst der Gang von und zur heimischen Toilette beim Home Office nicht von der Unfallkasse abgesichert ist. Zusätzlich verweist Ebru Kuleci von der Kanzlei Pathe & Kuleci auf die Pflicht zur Gefahrenbeurteilung des Arbeitsorts, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. „Dies dürfte problematisch werden, wenn der Arbeitsplatz sich an einem Erholungsort befindet“, sagt Kuleci. Will sich der Mitarbeiter beispielsweise auf eine Workation nach Portugal begeben und sich dort in einem Hotel niederlassen, um zu arbeiten und nach der Arbeitszeit Urlaub zu machen, könnte eine Analyse des Arbeitsplatzes schwierig sein.
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Datenschutz
Der Zugriff fremder Dritte auf Unternehmensdaten muss verhindert werden. Hier könnte bereits das WLAN eines öffentlichen Ortes oder eines Cafés ein mögliches Problem für den Datenschutz darstellen. Schließlich ist es oftmals darauf ausgelegt, dass eine Vielzahl von Nutzern schnell Zugriff darauf haben, erwähnt Arbeitsrechtler Dennis Kallabis. Um diese mögliche Sicherheitslücke zu umgehen, könnte mit einer Verschlüsselung oder einem VPN-Tunnel als Schutz für die sensiblen Daten gearbeitet werden. SAP-Germany-Personalleiter Cawa Younosi hat zum Beispiel für seine Mitarbeiter eine Awareness-Schulung zum Thema Cyber-Sicherheit verpflichtend gemacht und ein E-Book mit Leitlinien zum Datenschutz beim mobilen Arbeiten bereitgestellt. „Hierbei sollte natürlich auch geschaut werden, ob sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers überhaupt für das mobile Office eignet“, sagt Younosi. Wer mit sensiblen Daten arbeitet, sollte folglich nicht unbedingt die Erlaubnis bekommen, mobil zu arbeiten.
Betriebsrat und IT-Service
Eine Absprache mit dem Betriebsrat ist bei der Genehmigung zum mobilen Arbeiten ebenfalls nötig, wenn es einen solchen gibt. „Es handelt sich in vielen Fällen um eine Versetzung, die mitbestimmungspflichtig ist“, sagt Kallabis. Regeln sollten Personaler auch vor dem Antritt des mobilen Arbeitens, was im Falle von Defekten der technischen Arbeitsmittel geschieht. Für das mobile Arbeiten gibt es bei SAP Germany einen postalischen IT-Service. Wenn ein technisches Endgerät kaputt geht, kann dieses an den entsprechenden IT-Service geschickt werden und ein neues beantragt werden, das auch per Post zu dem derzeitigen Arbeitsort gesandt wird.
Wie genau mobiles Arbeiten in einem Unternehmen aussehen kann, zeigen unter anderem Pepsico Deutschland und Telecolumbus. Welche Auswirkungen mobiles Arbeiten auf die Effizienz hat, wurde in einer Capgemini-Studie untersucht.
Von: Lena Onderka