„Wir können es uns nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen,“. So äußerte sich Friedrich Merz heute nach Übergabe des Berichts der Rentenkommission. Dieser umfasst 33 Vorschläge zur Stabilisierung der Rente in Deutschland.
Das Vorbild ist dabei Schweden. Gesetzlich festgelegt sind dort für Beschäftigte 16 Prozent Einkommensrente. Dazu werden 2,5 Prozent des rentenfähigen Einkommens in einen Fonds eingezahlt. Dieser kann selbst gewählt werden, ansonsten ist der Standard der Fonds AP7 Såfa, verwaltet vom schwedischen Staat.
Eine weitere Säule des Rentensystems ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Diese wird von den meisten schwedischen Arbeitgebern als fondsgebundene Betriebsrente angeboten. Laut Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beziehen 90 Prozent aller Beschäftigten in Schweden eine derartige bAV. Beschäftigte können zudem beliebig über das früheste Renteneintrittsalter von 64 Jahren hinaus arbeiten und so ihre Ansprüche auf Rente erhöhen.
Arbeitgeberstimmen zurückhaltend
Die neuen Pläne lösen viel Skepsis in der Bevölkerung aus. Auf Arbeitgeberseite gibt es gemischte Reaktionen. Der Personalwirtschaft liegt eine Stellungnahme von Matthias Kempf vor, Präsident des Bundesverbands der Personalmanager*innen (BPM).
Der BPM, so Kempf, unterstütze grundsätzlich das Zusammendenken von längerer Lebenserwartung und längerer Anstellung. Allerdings greife die Debatte hier zu kurz: „Die eigentliche Herausforderung besteht nicht nur darin, Lebensarbeitszeit zu verlängern, sondern Beschäftigungsfähigkeit bis zum Ende des Erwerbslebens zu sichern.“ Ohne dementsprechende Übergangsmöglichkeiten in Unternehmen, warnt Kempf, führe das Verschieben des Renteneintrittsalter zu mehr Frühverrentung mit Abschlägen.
Auch den Vorschlag einer Schutzrente für Langzeitbeitragszahler, die kurz vor dem Erreichen des Eintrittsalters aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, hält der BPM für sinnvoll. „Das ist auch aus HR-Perspektive fair und schafft Vertrauen in das Gesamtsystem.“ Gleichzeitig weist Kempf auf die Auswirkungen hin, die eine Abschaffung der Rente mit 63 auf die Personalplanung haben könnte. „Die Einführung der Schutzrente muss daher operativ präzise ausgestaltet sein.“
Ebenfalls kritisch sieht der BPM die Abschaffung des Blockmodells als gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand. Dies ist derzeit eine freiwillige Vereinbarung zwischen Angestellten und Arbeitgebern. „Aus Sicht des BPM besteht daher kein überzeugender Grund, hier regulatorisch einzugreifen.“ Bei der kapitalmarktgedeckte Rentensäule fehlt dem BPM das Umlageverfahren, das bei der Reform in Schweden angewendet wurde. „Als zusätzliche Beitragsbelastung– ohne Entlastung auf der Umlageseite – stellt sie für Arbeitgeber eine substanzielle Kostensteigerung dar, insbesondere für KMU.“ Das Fazit des BMP: Die Aktivrente sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, weitere müssten folgen.
Hohe Kosten befürchtet
Ähnliche Befürchtungen äußerte Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger in einer Pressemitteilung. Eine staatliche Kapitalrente sei zwar grundsätzlich sinnvoll, aber als freiwillige private und betriebliche und nicht staatlich vorgegebene Maßnahme: „Sozialbeiträge von deutlich mehr als 40 Prozent gefährden unseren Standort.“
Marcel Fratscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung äußerte sich in einem Interview mit dem ZDF ebenfalls kritisch. Er sieht in der Reform vor allem eine Belastung der jüngeren Generationen. „Wir brauchen eine Rentenreform, die nicht immer stärker von Jung zu Alt umverteilt, sondern von Reich zu Arm.“ Allerdings sei es auch falsch, die Schuld nur bei der Politik zu suchen. In einer Marktwirtschaft müssten auch die Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen, „auch für ihre eigenen Fehler, die sie in der Vergangenheit gemacht haben.“
Die Deutsche Rentenversicherung Bund beriet die Kommission bei dem Bericht. Ihre Präsidentin, Gundula Roßbach, ordnete das Papier in einer Pressemitteilung ein. Mit den vorliegenden Reformvorschlägen sei versucht worden, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen angemessener Höhe der Renten, der Belastungsgrenze bei den Beiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Höhe der aus Steuermitteln finanzierten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung zu finden. „Sie können eine Basis für die nun anstehenden Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung eines generationenübergreifenden Rentensystems bilden. Nun ist die Politik am Zuge.“
In Deutschland soll zukünftig ein Staatsfonds oder die Bundesbank die Versichertenbeiträge anlegen. Ein Steigen des Rentenniveau ist laut der Rentenkommission allerdings erst ab 2040 zu erwarten.
Angela Heider-Willms verantwortet die Berichterstattung zu den Themen Transformation, Change Management und Leadership. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Thema Diversity.

