Rund 6,5 Millionen Menschen arbeiten laut Minijob-Zentrale in Deutschland auf geringfügiger Basis. Sie verdienen bis zu 603 Euro pro Monat oder 7.236 Euro pro Jahr. Davon ist der Großteil mit rund 4,2 Millionen Menschen ausschließlich in einem Minijob beschäftigt, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit darüber hinaus zeigen. Fast 20 Prozent der 6,5 Millionen Menschen sind älter als 65 Jahre.
Doch damit könnte bald Schluss sein. Die Rentenkommission der Bundesregierung plant, das Minijob-Modell in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Dieses Vorhaben würde Millionen Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen betreffen. Was genau hinter den Plänen steckt, was mit einer Abschaffung überhaupt gemeint ist und welche Konsequenzen Unternehmen künftig zu erwarten hätten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was genau schlägt die Rentenkommission zu Minijobs vor?
Vor knapp einer Woche hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Alterssicherung 33 Empfehlungen für eine bessere Alterssicherung vorgelegt. Bundeskanzler Friedrich Merz plant, alle Empfehlungen noch umzusetzen. Ein entsprechendes Gesetz soll Merz zufolge noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Altersversorgung von Menschen mit niedrigen Einkommen nachhaltig zu sichern und das Armutsrisiko zu minimieren.
Eine davon betrifft Empfehlung Nummer 26: die Minijobs. Im Wortlaut des Papiers heißt es dazu: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen.”
Konkret bedeutet das: Minijobber sollen künftig automatisch und verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Möglichkeit, sich davon zu befreien, würde es nicht mehr geben. Gleichzeitig würden Minijobs steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wie normale Arbeitsverhältnisse behandelt. Die bisherigen Sonderregelungen bei Minijobs würden entfallen. Ausgenommen von dieser Regelung wären lediglich Schülerinnen und Schüler.
Opt-out: Was bedeutet das Prinzip beim Minijob?
Seit dem 1. Januar 2013 gilt die Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte automatisch als Standard. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dabei Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Minijobber können sich allerdings im Sinne des Opt-out-Prinzips durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von ihrer Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sie selbst zahlen dann keinen Betrag von 3,6 Prozent mehr zur Rentenversicherung, Arbeitgeber zahlen jedoch weiterhin eine Pauschale von 15 Prozent.
Was zahlen Arbeitgeber derzeit für Minijobber?
Arbeitgeber zahlen aktuell mehrere Abgaben für geringfügig Beschäftigte. Für gewerbliche Arbeitgeber liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale derzeit bei höchstens 31,17 Prozent. Der Prozentsatz setzt sich zusammen aus:
- 15 Prozent Rentenversicherung
- 13 Prozent Krankenversicherung
- 2 Prozent Pauschalsteuer
- Umlagen U1, U2 sowie Insolvenzumlage
Dabei hängt die tatsächliche Höhe davon ab, ob es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze oder um kurzfristige Beschäftigungen, wie etwa Erntehelferinnen und -helfer oder Messepersonal, handelt. Bei Letzteren fallen die Abgaben deutlich geringer aus. Da der Minijob von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen ist, trägt allein der Arbeitgeber die Abgaben in Form der Pauschale. Für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin fallen in der Regel keine weiteren Abgaben an.
Was bedeutet eine Abschaffung des Sonderstatus für Arbeitgeber?
Würde der Minijob seinen Sonderstatus verlieren und zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, würden Arbeitgeber keinen Pauschalbetrag mehr zahlen. Sie zahlen dann nur noch den regulären Arbeitgeberanteil von durchschnittlich 21 Prozent des Bruttogehalts. Dies würde zunächst eine Entlastung bedeuten.
Laut Prof. Dr. Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt genau hier aber der Kostentreiber für Arbeitgeber: Kaum ein Beschäftigter würde dauerhaft für einen deutlich niedrigeren Nettolohn arbeiten. Die Folge wären Forderungen nach höheren Bruttolöhnen und auf diesen höheren Bruttolöhnen würden wiederum höhere Arbeitgeberbeiträge anfallen. „Ohne Entgegenkommen von Arbeitgebern könnten sich die Minijobber teilweise vom Arbeitsmarkt zurückziehen.” Walwei hält dann sowohl einen Stellenabbau als auch eine Ausweitung der Arbeitszeiten verbleibender Beschäftigter für möglich. Konkret bedeutet das: Es arbeiten zwar weniger Menschen, die Verbliebenen würden jedoch mehr arbeiten und damit den Ausfall kompensieren.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geht infolge der Anpassung darüber hinaus von einem höheren bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber sowie eine Verlagerung in die Schwarzarbeit aus. Die Änderung würde außerdem die Personalplanung insbesondere in Branchen erschweren, die auf kurzfristig verfügbare Arbeitskräfte angewiesen sind. Die BDA hält eine Sozialversicherungspflicht für Minijobs daher für einen Fehler.
Welche Branche wäre davon am stärksten betroffen?
Am stärksten betroffen von der Abschaffung des Sonderstatus bei Minijobs wären die Menschen, die im Handel und der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen arbeiten. Sie zählen zusammen etwas mehr als eine Million Menschen, wie die Minijob-Zentrale in ihrem letzten Quartalsbericht offenlegt. Danach folgt das Gastgewerbe mit rund 873.000 geringfügig Beschäftigten, das vor allem die Bereiche Gastronomie und Hotellerie umfasst.
Insbesondere dort wäre der Einschnitt besonders spürbar. Restaurants, Bars und Hotels setzen traditionell auf flexible Aushilfskräfte für die Abendstunden, die Wochenenden und die saisonalen Spitzen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) macht seine Haltung daher sehr deutlich: „Wir werden mit aller Kraft für den Erhalt der Minijobs kämpfen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Es ist nicht möglich, dieses Angebot ohne unsere Minijobber aufrechtzuerhalten.“
Wen würde die Anpassung des Minijob-Modells treffen?
Von einer Abschaffung des Minijob-Sonderstatus wären Beschäftigte über 65 Jahren am stärksten betroffen. In dieser Altersgruppe gehen laut einer Auswertung der Minijob-Zentrale vom März 2026 rund 1,2 Millionen Menschen einer Minijob-Beschäftigung nach, darunter etwas mehr Männer (circa 632.000) als Frauen (circa 581.000). Bei den Frauen folgen die Altersgruppen der 55- bis unter 60-Jährigen (circa 360.000) und der 20- bis unter 25-Jährigen (circa 358.000). Bei den Männern belegt die Gruppe der 20- bis unter 25-Jährigen mit rund 305.000 Personen den zweiten Platz.
Eine Anpassung des Minijob-Modells würde theoretisch in erster Linie Rentnerinnen und Rentner treffen, die auf den Hinzuverdienst oft angewiesen sind. Ohne den Minijob-Sonderstatus wären sie voll abgabenpflichtig. Die sogenannte Aktivrente federt den finanziellen Nachteil jedoch ab, wie Prof. Dr. Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unterstreicht. Sie profitieren vom monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro. Für die meisten anderen Altersgruppen, die einem Minijob nachgehen, würde der Nettolohn Walwei zufolge aber sinken.
Wie stehen die politischen Parteien dazu?
In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ sprach sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann klar für die Reform aus. „Auch wer einen Minijob hat, muss meiner Meinung nach für die Rente vorsorgen. Das ist Kern des Kerns“, sagte er. Die SPD unterstützt den Vorstoß ebenso wie die Linke und Grüne. Die AfD lehnt die Abschaffung des derzeitigen Minijob-Modells nach den Plänen der schwarz-roten Koalition hingegen ab. Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher der AfD, bezeichnete die Pläne als „weiteren Angriff auf die Leistungsträger“ und warnte, dass höhere Lohnnebenkosten vor allem kleine und mittelständische Betriebe treffen und letztlich Arbeitsplätze kosten würden.
Mara Marx ist Volontärin bei der Personalwirtschaft.

