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Bundesfamilienministerin will zwei Wochen bezahlten Urlaub für Väter einführen

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Die Grünen) hat angekündigt, dem zweiten Elternteil – oftmals den Vätern – zwei Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt ihres Kindes gewährleisten zu wollen. Zudem solle es insgesamt mehr Elterngeldmonate für Paare geben. „Wir wollen es stärker unterstützen, wenn Paare die Kinderbetreuung als gleichberechtigte Aufgabe begreifen“, sagte Spiegel gegenüber der Rheinischen Post.

Zu den Plänen der Bundesfamilienministerin zählt auch die Einführung einer Familienpflegezeit. Mitarbeitende, die Angehörige pflegen, sollten laut Spiegel Anspruch auf eine bezahlte berufliche Freistellung haben. „Dafür werden wir eine ähnliche Leistung wie das Elterngeld schaffen“, wird Spiegel in der Rheinischen Post zitiert.

Für wie viele Monate es zukünftig Elterngeld geben soll, wird laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun beraten. Dass die zweiwöchige bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils eingeführt wird, scheint allerdings recht wahrscheinlich, findet sich dieser Vorschlag doch auch im Koalitionsvertrag wider. Zudem übt die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019) Druck auf die deutschen Gesetzgeber aus. Demnach müsse es zehn Tage bezahlten Sonderurlaub für Väter direkt nach der Geburt geben. Die Richtlinie muss bis Spätsommer 2022 von allen EU-Staaten umgesetzt werden, sonst drohen Sanktionen.

Aktuell nur ein bis drei Tage Sonderurlaub für Väter

Derzeit gibt es noch keine klare Regelung für den zweiten Elternteil, was die Freistellung direkt nach der Geburt angeht. Unter Umständen kann im Rahmen des Paragrafen 616 im BGB Sonderurlaub genommen werden. Dabei handelt es sich allerdings meist nur um einen Tag bezahlte Freistellung, heißt es vonseiten der Rechtsanwälte Kupka & Stillfried. Und den würden in einigen Fällen nur Väter bekommen, die mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind. Zahlreiche Unternehmen haben allerdings in ihren Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen zwei bis drei Tage Sonderurlaub für frischgebackene Väter zugesichert.

Wie kommt der Vorschlag bei Vätern an?

Die Verlängerung der bezahlten Elternzeit könne sich laut Hans-Georg Nelles, Organisationsberater und Vorsitzender des Vereins LAG Väterarbeit NRW, positiv auf die Motivation der Mitarbeitenden auswirken. „Zufriedene Väter sind ein Gewinn für jeden Betrieb, auch wegen der Kompetenzen, die sie durch ihr Engagement in der Familie erwerben“, sagt Nelles.

Während die genaue Anzahl an Elterngeldmonaten in der Koalition noch beraten wird, hat Nelles eine klare Vorstellung davon, wie das Ganze geregelt werden sollte: Für Mütter und Väter sollte es zukünftig jeweils acht Elterngeldmonate geben und acht weitere bezahlte Monate der Freistellung, die flexibel bis zum Schuleintritt des Kindes genommen werden können. Die Finanzierung der zusätzlichen Zeit fern der Arbeit kann sich Nelles folgendermaßen vorstellen: „Sie kann analog zum Mutterschaftsgeld organisiert, also in einem Umlageverfahren durch alle Arbeitgebenden finanziert werden. Dadurch würden keine großen finanziellen Belastungen auf die durch Corona strapazierte Staatskasse und einzelne Arbeitgebende zukommen.“

Derzeit haben Eltern einen Anspruch auf das Basiselterngeld für 14 Monate. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen in Elternzeit gehen. Dabei bekommt ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld. Mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus kann sich das Elterngeld auf bis zu 28 Monate ausdehnen. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 2020 weitaus mehr Frauen Elterngeld bezogen als Männer. Im vergangenen Jahr war jeder vierte Elterngeldbeziehende männlich. Frauen in Deutschland nahmen das Elterngeld durchschnittlich 14,5 Monate in Anspruch, Männer nur 3,7 Monate. Die letzte Elterngeldreform hatte es Anfang September 2021 gegeben. Sie ermöglichte es, Eltern in Teilzeit zuarbeiten und trotzdem finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Lena Onderka ist redaktionell verantwortlich für den Bereich Employee Experience & Retention – wozu zum Beispiel auch die Themen BGM und Mitarbeiterbefragung gehören. Auch Themen aus den Bereichen Recruiting, Employer Branding und Diversity betreut sie. Zudem ist sie redaktionelle Ansprechpartnerin für den Deutschen Human Resources Summit.