Wir haben für Teil 22 unserer Kolumne „So ist’s Arbeitsrecht” bei Dr. Lorenz Mitterer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Zirngibl Rechtsanwälte, nachgefragt.
Personalwirtschaft: Darf der Arbeitgeber einen Dresscode vorgeben?
Lorenz Mitterer: Das hängt davon ab, um welche Art der Kleidung es geht. Wann immer sie dazu dient, den Arbeitsschutz zu gewährleisten, kann der Arbeitgeber natürlich Vorgaben machen. Auch bei Berufs- oder auch Dienstkleidung ist eine solche Anordnung in der Regel unproblematisch.
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