Ob mit der Formulierung „junges, dynamisches Team“ in einer Stellenanzeige ältere Bewerber diskriminiert werden, hängt vom Gesamtkontext der Anzeige ab. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Oktober 2023, Aktenzeichen 2 Sa 61/23). Demnach sind die konkrete textliche Gestaltung sowie die Gesamtformulierung der Stellenanzeige entscheidend.
Umstrittene Formulierung im Anzeigentext
Im vorliegenden Fall hatte eine Tankstelle in einer Stellenausschreibung den Satz „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ verwendet. Ein 50-jähriger Bewerber, der nicht für die Stelle berücksichtigt wurde, fühlte sich aufgrund seines Alters benachteiligt und forderte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Mit seiner Klage hatte er weder vor dem zuständigen Arbeitsgericht noch vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern Erfolg. Beide Gerichte sahen im vorliegenden Fall kein Indiz für eine Altersdiskriminierung.
Teambeschreibung in Form eines Werbeslogans
Die Gesamtformulierung „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ beschreibe keine ernsthafte, realistische Erwartung an eine Bewerbung, sondern stelle eine werbende Aussage darüber da, was ein Bewerber in seinem Arbeitsumfeld erwarten kann, so das LAG. Bei der gewählten Formulierung handele es sich um eine „überspitzte, ironische, nicht ernsthaft gemeinte, in der Form eines Werbeslogans gehaltene Beschreibung“ der zu besetzenden Stelle und nicht um die Darstellung von Anforderungen an einen potentiellen Bewerber. Das Gericht wies dabei insbesondere auf den Zusatz „mit Benzin im Blut“ hin.
Wann die Floskel „junges, dynamisches Team“ problematisch ist
Trotzdem sollten Arbeitgeber bei der Verwendung der Floskel „junges, dynamisches Team“ in einer Stellenanzeige auch in Zukunft vorsichtig sein. Frühere Urteile zeigen nämlich, dass eine solche Formulierung die Vermutung einer Diskriminierung begründen und einen Entschädigungsanspruch des Bewerbers auslösen kann. Ein Indiz für eine Altersdiskriminierung ist immer dann gegeben, wenn durch die konkrete Formulierung der Stellenanzeige der Eindruck erweckt wird, dass nur Bewerbungen von jungen Menschen erwünscht sind oder dass nur Bewerber, die selbst „jung und dynamisch“ sind, in das Team passen.
ist freier Journalist aus Biberach/Baden und schreibt regelmäßig News und Artikel aus dem Bereich Arbeitsrecht.