Update vom 11. Februar 2026: Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Durchführungsgesetz zum EU AI Act beschlossen. Es legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Laut einer Mitteilung umfasse das auch „Aufsichtsstrukturen zur Einhaltung der Transparenzpflichten, zum Beispiel bei der Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten“.
Artikel vom 30.Juli 2025: Der EU AI Act ist im August 2024 in Kraft getreten. Für die Umsetzung der meisten Regelungen besteht jedoch eine zweijährige Umsetzungsfrist, die Vorschriften wirken also erst ab Sommer 2026. Was allerdings schon seit dieser Woche gelebte Praxis in den Unternehmen sein muss, ist die Schulungspflicht, um KI-Kompetenz zu vermitteln, sowie das Verbot der Emotionserkennung durch KI. Diese Vorschriften gelten bereits ab Februar 2025. Ab dem 2. August 2025 können zusätzlich Geldbußen für Verstöße gegen bereits bestehende Verpflichtungen verhängt werden, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes betragen können.
Für HR ist es deshalb jetzt schon relevant, Antworten auf folgende Fragen zu haben: Worum genau geht es bei der Vermittlung der KI-Kompetenz? Wann liegt eine Emotionserkennung vor? Und für wen gelten die Regelungen?
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